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Nidersachsen: Digitalfunk neu DMO Frequenezn

#1 von Detlef Wipperfürth , 06.05.2014 18:18

06.05.2014
Newsleer 02/2014
06.05.2014
Newsleer 02/2014
Neustrukturierung der Endgeräteparametrierung /
Rollout der Konfigurationsanpassungen
Sepura und Motorola P 12 / K 12


Die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) sorgt mit einer entsprechenden Endgeräteparametrierung
dafür, dass die Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb und damit für eine störungsfreie Kommunikation
aller Nutzer gegeben sind.

In der jüngsten Vergangenheit kam es jedoch gehäuft zu Problemen und Fehlern bei dem Roll-Out der neuen
Endgeräteparametrierung. Bei allen Beteiligten entstand dadurch ein vermeidbarer Mehraufwand.

Die aufgetretenen Probleme hat die ASDN zum Anlass genommen, die Endgeräteparametrierung neu zu strukturieren.


Zukünftig wird es ein festes Datum geben, bis zu welchem gewünschte Anforderungen an eine neue Endgerätekonfiguration
schriftlich bei der ASDN über die bekannten Funktionsemailadressen

asdn@zpd.polizei.niedersachsen.de

oder

asdn-em@zpd.polizei.niedersachsen.de

eingereicht werden können. Die Anforderungen werden anschließend durch die ASDN hinsichtlich technischer
Umsetzbarkeit sowie unter taktischen, rechtlichen und finanziellen Aspekten bewertet. Im Anschluss an die Bewertung
kann die Umsetzung der Anforderung in der folgenden Konfigurationsanpassung aufgenommen werden.

Auf der Grundlage der gestellten Anforderungen wird eine Konfigurationsanpassung erstellt. Um die Fehlerwahrscheinlichkeit
so gering wie möglich zu halten, schließt sich nach der Erstellung einer Konfigurationsanpassung
eine mehrwöchige interne Testphase an. Diese findet sowohl im Testlabor als auch in Form von Feldtests anhand
definierter Testszenarien statt. Letztere werden in Zusammenarbeit mit Ihnen als Anwender durchgeführt.
Während der Testphase erkannte Fehler werden unverzüglich behoben und die Funktionalität der Konfigurationsanpassung
erneut unter Laborbedingungen überprüft.

Erst danach wird die neue Endgeräte-Konfiguration entsprechend des Roll-Out-Plans ausgerollt.

Die bisherige Roll-Out-Planung sah eine Veröffentlichung des P/K 11(Sepura und Motorola) im April 2014 vor. Im
Herbst 2014 sollte dann der P/K 12 ausgerollt werden. Diese Planungen mussten nun geändert werden. Ausschlaggebend
dafür ist die neue Frequenzvergabe der BDBOS für die DMO-Rufgruppen. Diese sind ab dem
01.09.2014 ausschließlich zu verwenden, da die alten Frequenzen ab diesem Zeitpunkt für die TMO-Nutzung
vorgesehen sind.


Motorola Roll-Out

Die neue Planung sieht den Roll-Out-Beginn der Motorola-Konfiguration P 12 ab Mitte Mai 2014 vor. Bis Mitte
Juni haben alle Polizeibehörden die Möglichkeit auf den P 12 umzustellen.

Folgende Reihenfolge in der Roll-Out-Planung ist für die Polizei vorgesehen:

1. PD Osnabrück
2. PD Hannover
3. PD Braunschweig
4. PD Göttingen
Der Roll-Out-Beginn für die kommunalen Konfiguration (K 12) für Motorola ist für Ende Mai vorgesehen Bis Ende
Juni erhalten alle Kommunen die Möglichkeit auf den K 12 umzustellen. Eine Reihenfolge für den Roll-Out
kann derzeit noch nicht genannt werden.

Sepura Roll-Out

Der Roll-Out-Beginn der Sepura-Konfiguration P12 ist für Ende Mai 2014 geplant. Bis Mitte Juni haben alle Polizeibehörden
die Möglichkeit auf den P 12 umzustellen.

Der Roll-Out-Beginn für die kommunale Konfiguration (K 12) für Sepura ist für Mitte Juni vorgesehen. Bis Mitte
Juli erhalten alle Kommunen die Möglichkeit auf den K 12 umzustellen. Eine Reihenfolge für den Roll-Out kann
derzeit noch nicht genannt werden.

Wichtige Hinweise

1.
Die Umstellung aller Endgeräte auf die neue Endgerätekonfiguration 12
(P 12 und K 12) muss bis zum 31.08.2014 abgeschlossen sein, da zum 01.09.2014 ausschließlich
die neuen Frequenzen für DMO-Rufgruppen bundesweit Anwendung finden dürfen.
Eine Nutzung der alten DMO Frequenzen kann zu Netzproblemen führen, da diese Frequenzen ab
September 2014 im TMO genutzt werden.
2.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Neuprogrammierung aller Endgeräte umgehend nach
Freigabe der Releases zu erfolgen hat.
3.
Nutzung von DMO-Rufgruppen
Nach Programmierung des P / K 12 sind nur noch die neuen, ab 01.09.2014 verbindlichen, DMO-
Rufgruppen nutzbar. Die Nutzung dieser DMO-Rufgruppen innerhalb einer Polizeiinspektion / eines Landkreises
ist jederzeit möglich. Bei übergreifenden Einsätzen ist im Vorfeld unter den beteiligten Polizeiinspektionen
/ Landkreisen abzustimmen, welcher Programmierungsstand, d.h. welche DMO-Rufgruppen,
vorhanden ist. Sollte es bei diesen Abstimmungsgesprächen Probleme geben, wenden Sie sich bitte an
den Leitstand der ASDN
(0511/9695-1400 oder asdn-ls@zpd.polizei.niedersachsen.de)
Die ASDN bittet um Verständnis, dass aufgrund der Kurzfristigkeit nicht alle gestellten Anforderungen, die für
den P/K 12 im Herbst geplant waren, in dem jetzigen P/K 12 Berücksichtigung finden können. Die Information
über die Änderungen in den neuen P/K 12, wird zeitnah in den Releasenotes veröffentlicht.

Ihre ASDN


Telefon: +49 511 9695-1072
Fax: +49 511 9695-657069

Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen

Tannenbergallee 11
30163 Hannover

redaktion@digitalfunk.polizei.niedersachsen.de


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

Dateianlage:
20140506_ASDN-Newsletter 02-2014.pdf
 
Detlef Wipperfürth
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zuletzt bearbeitet 06.05.2014 | Top

   

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