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Cop2Cop: Digitalfunk: Funknetzabdeckung ist oberste Pflicht

Cop2Cop: Digitalfunk: Funknetzabdeckung ist oberste Pflicht

#1 von Detlef Wipperfürth , 18.06.2014 11:36

Digitalfunk: Funknetzabdeckung ist oberste Pflicht



17. Juni 2014

Am 11. Juni 2014 trafen sich, wie mittlerweile regelmäßig stattfindend die Vertreter der Polizeigewerkschaften mit den Kollegen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Berlin.
Für die DPolG nahm der stellvertretende Bundesvorsitzende Wolfgang Ladebeck, sowie für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, die stellvertretende Vorsitzende Anja Nitschke teil. Thematisiert wurden der allgemeine Sachstand zum Digitalfunk, sowie dessen Einsatz und Nutzerrelevante Schwerpunkte.

Gleich zu Beginn des Gespräches erklärte Präsident Rolf Krost, dass die in der Presse immer wieder publizierte Abschaltung des Analogfunks ab dem Jahr 2015, Nonsens sei. Ein Termin stünde bisher nicht fest.
In einigen Ländern seien die wachsenden Anforderungen in Bezug auf die Leitstellenanbindung problematisch. Hierzu hat die BDBOS Gremien der Bund-Länder Zusammenarbeit neu aufgestellt. Dies ist nun die Chance einer Standardisierung auch im Bereich der Leitstellen und. der dahinter liegenden organisatorischen Prozesse bzw. operativ-taktischen Betriebsabläufe.

Für schwierig hält die DPolG immer noch das mangelnde Meldeverhalten der Einsätze. Im Jahr 2013 meldeten Bund und Länder insgesamt 170 Einsätze. Diese sind aber nur ein Bruchteil der gesamten Einsätze. Nur das Melden der Einsätze an die BDBOS können Probleme im Vorfeld erkennen lassen, sodass diese ggf. dann rechtzeitig bereinigt werden können. Die so nach den Einsätzen gewonnenen statistischen Auswertungen können so zu einer weiteren Feinjustierung führen. Zum Beispiel wurde beim Obama Einsatz in Berlin im Jahr 2013 festgestellt, dass sich unmittelbar auf dem Pariser Platz eine Zellwechselgrenze befand, welche den digitalen Funkverkehr im polizeilichen Einsatz erschwerte. Aufgrund der statistischen Auswertung wurde dieses Problem erkannt und konnte somit durch Verschiebung der Zellwechselgrenze für zukünftige Einsätze beseitigt werden. So konnten auch bei einem Zellwechsel durch das Ziehen einer Zelle in die nächste, im sogenannten „Kaugummiverfahren“, störende Faktoren deutlich verringert werden. Zusätzlich wird demnächst eine Software initialisiert, die einen Zellwechsel während des Gespräches verhindert und diesen erst nach Beendigung des Gespräches vollzieht. Bezugnehmend zu den häufigen Fußballeinsätzen äußerte Präsident Rolf Krost, dass hierzu Gespräche mit dem DFB und der Bahn bereits geführt werden.

Hier sei es oberste Pflicht eine lückenlose Funknetzabdeckung zu gewährleisten. Und dieses in der Bahn selbst, sowie in Bahnhofstunneln und in Stadien. Zusätzlich ist es wichtig vergleichend dem Beispiel des Flughafens Düsseldorf, wo sowohl der Flughafenbetreiber als auch die Sicherheitsbehörden ein Digitalnetz gemeinsam nutzen, zu folgen. Dieses von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft initiierte Vorbild kann die Objektversorgung an allen Flughäfen sicherstellen.
Zum Abschluss der Gesprächsrunde wurde nochmals auf die Ängste der Nutzer hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen durch den Digitalfunk angesprochen. Eine Studie der Charité Berlin, bei der Probanden über einen Zeitraum von 20 Wochen auf negative Auswirkungen durch den Digitalfunk getestet wurden ergab keinerlei Auffälligkeiten. Die Studie soll nach dem Abschluss im Sommer dieses Jahres veröffentlicht werden.

Quelle: http://www.cop2cop.de/2014/06/17/digital...berste-pflicht/


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
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