02.07.2014 22:43 Uhr ( 006/27) Hessen
Digitalfunk-Kurse: Staatsanwalt ermittelt
JUSTIZ Polizei holt Akten aus Kreisverwaltung / Anfangsverdacht der Untreue
Dillenburg/Haiger/ Herborn/Wetzlar. Die Polizei hat am Dienstag Akten in der Kreisverwaltung in Wetzlar abgeholt, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Es geht um die Abrechnung der Digitalfunk-Kurse für Feuerwehrleute.
Der Kreis erhielt für die Kurse Geld von der Landesfeuerwehrschule in Kassel, darunter insgesamt 17 600 Euro als Verpflegungsgeld für die rund 2500 teilnehmenden Feuerwehrleute aus dem Lahn-Dill-Kreis. Allerdings wollte Kreisbrandinspektor Rupert Heege diesen Betrag zunächst nicht an die Wehrleute auszahlen. Er wollte es für einen anderen Zweck verwenden und damit die Digitalfunk-Ausbilder bezahlen. Er war nach eigenen Angaben zunächst davon ausgegangen, dass ein weiterer Betrag der Landesfeuerwehrschule für die Ausbilder nicht ausreiche, um deren Kosten zu decken. Zuletzt hatte der Kreisbrandinspektor jedoch in einer Sitzung vor Kreistagsabgeordneten Fehler eingeräumt und gesagt: "Wir haben unsere Grundkalkulation nicht kontrolliert."
Landrat schaltete Revision ein. Innenminister antwortet
nicht auf offene Fragen
Nachdem diese Zeitung über den Vorfall berichtete, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Der Wetzlarer Oberstaatsanwalt Uwe Braun bestätigte dies am Mittwoch. Auf Anfrage erklärte er: "Es steht im Raum, dass Mittel der Landesfeuerwehrschule für die Digitalfunkschulungen zweckwidrig verwendet wurden." Der Anfangsverdacht der Untreue richte sich nicht gegen eine bestimmte Person. Erst das Ermittlungsverfahren soll klären, ob es ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ist und wer verantwortlich ist. Braun stellte zudem klar: "Es steht nicht im Raum, dass sich jemand persönlich bereichern wollte." Das wäre nicht Untreue , sondern Betrug.
Staatsanwalt Braun rückte am Dienstag gemeinsam mit Polizeibeamten in der Kreisverwaltung am Wetzlarer Karl-Kellner-Ring an. Sie nahmen Akten zu den Digitalfunk-Kursen mit. "Wir haben die Unterlagen beigezogen", sagte Braun. "Beigezogen" heißt: Die Akten mussten nicht beschlagnahmt werden, die Verwaltung händigte sie freiwillig aus. Allerdings konnten die Beamten nur einen Teil der Akten mitnehmen. Der Großteil sei bereits in der Abteilung Revision der Kreisverwaltung. Landrat Wolfgang Schuster (SPD) habe die kreiseigene Abteilung bereits mit der Untersuchung beauftragt. Sie prüft nun ebenfalls die Abrechnung der Kurse.
Laut Braun arbeitet die Staatsanwaltschaft deshalb bei der weiteren Ermittlung mit der Revisionsabteilung zusammen. "Deren Ergebnisse sind auch Grundlage für unsere weiteren Entscheidungen."
Offen ist noch die Frage, ob der Kreis die Digitalfunk-Kurse gegenüber der Landesfeuerwehrschule korrekt abgerechnet hat. Anders als vom Land Hessen vorgegeben, hatte der Lahn-Dill-Kreis 40 Teilnehmer pro Kurs ausgebildet und nicht 20. Die Abrechnungsbögen der Landesfeuerwehrschule sahen aber nur einen Vordruck für 20 Namen vor. Hat der Kreis die restlichen 20 Teilnehmer auf einen weiteren Abrechnungsbogen übertragen und auf diese Weise für einen Kurs (das Tagegeld für die Ausbilder) doppelt kassiert? Andernfalls: Wie wurde gegenüber der Landesfeuerwehrschule abgerechnet?
Diese Zeitung hatte vor zweieinhalb Monaten beim hessischen Innenministerium nachgefragt. Daraufhin hatte ein Ministeriumssprecher mitgeteilt: Die Landesfeuerwehrschule prüfe. In dieser Woche eine erneute Nachfrage in Wiesbaden. Eine Antwort gab es bislang nicht.
Übrigens: Das Verpflegungsgeld von 6,14 Euro pro Teilnehmer ist inzwischen laut Kreisverwaltung an die Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis weitergeleitet worden. Sie können es ihren Feuerwehrleuten auszahlen.
Quelle: Mittelhessen.de