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Bayern: Bayerische Staatsregierung will nicht über Digitalfunk berichten

Bayern: Bayerische Staatsregierung will nicht über Digitalfunk berichten

#1 von Detlef Wipperfürth , 08.08.2014 08:10

08.08.2014 09:58 Uhr ( 01/33) Bayern: Bayerische Staatsregierung will nicht über Digitalfunk berichten



Die SPD-Landtagsfraktion hat vergeblich gefordert, dass die Bayerische Staatsregierung dem Bayerischen Landtag zum aktuellen Stand des Ausbaus des BOS-Digitalfunks in Bayern Rechenschaft ablegt. In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 26. Juli wurde über den Dringlichkeitsantrag abgestimmt. Er wurde mit 66:81 Stimmen abgelehnt. Wie aus dem Protokoll der namentlichen Abstimmung hervorgeht, waren lediglich 147 Abgeordnete anwesend. 33 Abgeordnete fehlten – darunter fast sämtliche Vertreter der Regierung, so die Minister Bausback, Brunner, Herrmann, Huml, Merk, Söder und Spaenle sowie die Staatssekretäre Hintersberger und Pschierer. Anwesend war dagegen Ministerpräsident Seehofer, der – wie die gesamte CSU-Fraktion – mit Nein stimmte. SPD, Freie Wähler und Grüne stimmten für den Antrag – jedenfalls sofern ihre Fraktionsmitglieder anwesend waren: Auch aus ihren Reihen fehlten 13 Abgeordnete. Durch ihr Fehlen bewahrten auch sie die Staatsregierung letztlich davor, im Landtag über den BOS-Digitalfunk berichten zu müssen.

CSU-Parlamentarier Gerhard Eck stimmte ebenfalls gegen eine Berichterstattung. Als für den Digitalfunk zuständiger Staatssekretär wäre vermutlich ihm die Aufgabe zugefallen, dem Parlament (genauer gesagt dem Innenauschuss) berichten zu müssen.

Der Antrag wurde also abgelehnt – und so bleiben nun für die Öffentlichkeit unter anderem die Fragen unbeantwortet,

bis wann alle für die Funktionsfähigkeit des Netzes erforderlichen Basisstationen in Bayern fertiggestellt und in Betrieb genommen sind;
wie Probleme zum Beispiel in Tunnels und U-Bahnen oder in gebirgigem Gelände gelöst werden;
ob noch offene Kostenfragen, auch im Hinblick auf die Kostensteigerung auf mittlerweile über 1 Milliarde Euro, zwischen dem Freistaat und den Trägern der nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bestehen;
ob durch den im Juni 2015 stattfindenden G8-Gipfel in Elmau in Oberbayern und den dadurch vorrangig erforderlichen Netzausbau der Netzausbau in anderen Landesregionen sich zeitlich verzögert;
ob das Prüfungsergebnis und die Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 2013 zur Einführung des Digitalfunks in Bayern noch zutreffen, dass die Teilnahme der nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben am Digitalfunk nicht gesichert sei;
warum für die Einführung des Digitalfunks mit dem erhöhten Standard GAN+X Bayern sowie zu den nachfolgenden Entscheidungen zur Vorgehensweise und den Festlegungen der technischen Standards und Ausstattungen keine Alternativen geprüft und keine Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellt worden seien;
warum die im Rahmen der Prüfung des Obersten Rechnungshofes festgestellten Mängel entstanden sind und wer die Verantwortung dafür trägt; und nicht zuletzt
welche Maßnahmen ganz konkret bisher mit welchem Ergebnis zur Beseitigung der Mängel ergriffen wurden.

Quelle: http://gradraus.de/grdrswp/?p=12620


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Detlef Wipperfürth
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