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Bayern: Waging am See Waging will sich nicht erpressen lassen

Bayern: Waging am See Waging will sich nicht erpressen lassen

#1 von Detlef Wipperfürth , 17.01.2015 20:34

17.01.2015 21:32 Uhr 09/04 Bayern: Waging am See



Waging will sich nicht erpressen lassen

Waging am See – Mit 10 zu 9 Stimmen hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die Klage gegen den Bau eines BOS-Digitalfunkmasten bei Oberleiten weiter aufrecht zu erhalten.

Nach einer langen, kontroversen Debatte ließ sich die knappe Mehrheit auch nicht davon beeindrucken, dass das zuständige Ministerium schriftlich zugesagt hat, den Masten, mit dessen Bau gerade begonnen wurde, nur für den Digitalfunk zu nutzen. Anderweitige Nutzungen etwa für Mobilfunk müssten von der Gemeinde genehmigt werden – allerdings nur unter der Bedingung, dass die laufende Klage nicht weiterverfolgt wird und dass keine neuen Klagen gegen den Bau des Mastens erhoben werden.

Spatz in der Hand oder Erpressung?

Während nun die einen meinten, wie es Rechtsanwalt Christoph Wamsler formuliert hatte, der Spatz in der Hand sei besser als die Taube auf dem Dach, argumentierte die andere Seite zum einen, dass man den Versicherungen der Regierung sowieso keinen Glauben mehr schenken könne, zum anderen, dass man sich keinesfalls erpressen lassen wolle.

Interessant war dabei die Kehrtwendung von Sepp Egger. Er hatte in einer der letzten Sitzungen dafür gestimmt, doch die Klage fallen zu lassen. Jetzt aber sprach er sich ausdrücklich dagegen aus; denn bisher sei man nach Strich und Faden »verarscht worden« und jetzt solle man sich auch noch »erpressen lassen: Grad extra nicht!« Dabei stützte er sich auch auf die Äußerung der drei Damen von der Bürgerinitiative Oberleiten, die dafür waren, die Klage weiterlaufen zu lassen – trotz des Risikos, dass an dem Masten eines Tages noch weitere Funkeinrichtungen installiert würden.

In dem Schreiben des Ministeriums heißt es: »Wir sichern dem Markt Waging zu, dass der BOS-Funkmast derzeit nur mit Antennen für den BOS-Digitalfunk bestückt wird. Sollten weitere Mobilfunkbetreiber Bedarf für eine Mitnutzung dieses Mastes anmelden, erfolgt die Aufnahme von weiteren Antennen, die nicht dem BOS-Digitalfunk dienen, nur im Einvernehmen mit dem Markt Waging« – aber eben nur, wenn die Klage zurückgezogen werde. Dazu erhielt Wamsler donnernden Beifall, als er meinte, dass sich um das fehlende gemeindliche Einvernehmen bei der Genehmigung auch keiner geschert habe.

Zweiter Bürgermeister Christian Reiter stellte sich an die Spitze derer, die die Klage zurückziehen wollten, konnte sich aber nicht durchsetzen. Auch Andreas Barmbichler sprach sich dafür aus, »sonst klatschen die uns noch eins ums andere drauf«. Die Gemeinde habe ihr Möglichstes probiert, meinte er. Ähnlich sah es Ulli Heigermoser: Wenn die Gemeinde die Klage nicht zurückziehe, »machen die, was sie wollen«. Zudem sei »Fakt, dass der Bagger schon oben steht und gebaut wird«.

Chancen sind »nicht sonderlich groß«

So ging die Diskussion hin und her. Für das Festhalten an der Klage sprach auch die Tatsache, wie Wamsler versicherte, dass die Kosten für die Gemeinde dadurch nicht steigen würden; die Kostenübernahme sei durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings ließ Wamsler auch keinen Zweifel daran, dass die Chancen, die Verhandlung zu gewinnen, »nicht sonderlich groß« seien, wie bisherige Verfahren anderer Gemeinden zeigten. Das Verwaltungsgericht hinterfrage nicht die Grenzwerte, sondern achte nur darauf, dass die vorhandenen Werte eingehalten würden. Und auch die Kriterien für die Standortauswahl, die nach der ersten Klage der Gemeinde nachgebessert worden war, würden jetzt wohl vom Gericht nicht noch einmal beanstandet werden.

Georg Huber meinte, der Gemeinderat habe schon dreimal abgestimmt und solle bei seiner Meinung bleiben: »Das Gericht soll entscheiden.« Er sei enttäuscht vom Ministerium: Bereits beim letzten Mal habe es geheißen, wenn die Gemeinde auf eine einstweilige Verfügung gegen den Bau verzichte, werde es keine zusätzlichen Installationen geben. Und jetzt, da die Gemeinde keine einstweilige Verfügung beantragt habe, werde erneut eine solche Bedingung aufgestellt, was er als »kleinen Erpressungsversuch« wertete.

Der Termin für die Verhandlung ist bereits am 5. Februar, wie Zweiter Bürgermeister Reiter informierte. Die Projektgruppe Diginet habe telefonisch bestätigt, dass die Zusicherung einer Beschränkung auf den Digitalfunk nur gelte, wenn die Klage zurückgezogen werde. Sollte es zur Verhandlung kommen, sei diese hinfällig.

Quelle: http://www.traunsteiner-tagblatt.de/home_artikel,-Waging-wi


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http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
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