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PMR und LPD Kombi in Spanien?

#1 von Detlef Wipperfürth , 16.09.2008 23:53

Hallo Frank

Deine Frage:

Betreff: PMR und LPD Kombi in Spanien?
Nachricht: Hallo,
sind in Spanien Kombigeräte PMR/LPD (Z.B. Midland G7 usw.)
zugelassen? Wo finde ich rechtsgültige Bestimmungen?
Gruß Frank

Antwort:

Nach langen suchen habe ich was gefunden...

Benutzerregelungen für LPD Funkgeräten (Stand April 2008)

Bei LPD Funkgeräten (meist aus älteren Produktionen) gibt es
Geräte mit einem früheren nationalen Zulassungszeichen (z.B. mit
Bundesadler im Logo) oder neuere mit der CE-Kennzeichnung nach
der europäischen Direktive:

1. Ältere Geräte

Österreich: alle, bei denen in der Zulassung der Schriftzug
"CEPT LPD-" enthalten ist.
Deutschland : nur Zulassungen mit Schriftzug "CEPT LPD-D" oder
"LPD-D"
Schweiz: nur noch vorhandene Geräte, deren Zulassungen (mit BAKOM
Schriftzug) vor Juli 1999 erteilt worden ist, z.B. Sporty und
Sporty Family dürfen weiter benutzt werden, aber es dürfen diese
Geräte seit dem 1.1.2006 nicht mehr verkauft werden
Frankreich: Geräte mit französischer Zulassungsnummer und solche
mit "CEPT LPD-"
Italien: nur Geräte mit italienischer Zulassungsnummer
Schweden: nur Geräte mit schwedischer Zulassungsnummer
Portugal: nur Geräte mit portugiesischer Zulassungsnummer, keine
Neugeräte mehr erlaubt.
Niederlande: nur Geräte mit niederländischer Zulassungsnummer

Alle Länder ausser Deutschland gestatten nur Geräte mit der
mitgelieferten Originalantenne. In einigen Ländern, wie Belgien,
Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
Norwegen, Portugal und Spanien wurden inzwischen LPD Funkgeräte
verboten, wer noch ältere Geräte hat, darf diese zwar noch weiter
benutzen, neue Geräte dürfen dort aber nicht mehr benutzt werden
(siehe oben).

2. Geräte mit europäischer Kennzeichnung (R&TTE konform)
Seit 2001 werden neue Geräte nur noch mit einer in ganz Europa
einheitlicher Kennzeichnung nach der " R&TTE-Direktive der EU" in
den Verkehr gebracht. Nationale Zulassungszeichen - oder
Aufkleber gibt es nicht mehr. Stattdessen nur noch ein CE Zeichen
mit Zusätzen.Auf jeder Verpackung muß der Hersteller eventuelle
Einschränkungen (z.B. Länder, in denen ein Gerät erlaubt, nicht
erlaubt oder evtl nur nach Anmeldung benutzt werden darf)
vermerken. Massgeblich sind diese Angaben! Updates können auf der
Hersteller-Webseite bekanntgegeben werden.
Es ist bei LPD generell nirgendwo mehr erlaubt, andere als die
mitgelieferten Antennen zu benutzen. ALAN und Albrecht LPD's mit
der neuen Kennzeichnung sind zur Zeit ohne Formalitäten
verwendbar in:

A, BG, CY, CZ, D, EST, F, GB, GR, IRL, LV, M, NL, S, SK, SLO
LPD Geräte im Bereich um 865 MHz sind in Deutschland nicht
zulässig

3. Kombigeräte mit PMR 446 + LPD
Wegen eines strikten LPD Verbots haben einige Länder entschieden,
dass Kombigeräte mit PMR +LPD überhaupt nicht betrieben werden
dürfen, also auch nicht im sonst überall erlaubten PMR 446 Teil.
Dies gilt für: B, CH, FIN, FL und L. Für diese Länder bieten wir
auf Anfrage Versionen an, bei denen die LPD Frequenzen nicht
schaltbar sind, wie z.B.
ALAN 777E Midland G7E, G8 E.


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
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