24.05.2017 Niedersachsen: Objektfunkversorgung - ein weiterer wichtiger Schritt für die Betriebssicherheit
im Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Ein Interview mit dem Verantwortlichen für Objektfunkversorgung in Niedersachsen, Arndt Linnemann, Mitarbeiter der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN). Der Digitalfunk für die Einsatzkräfte der BOS ist in Niedersachsen flächendeckend eingeführt und hat den bisherigen Analogfunk nahezu vollständig abgelöst. Hiermit stellt das Land Niedersachsen die flächendeckende Funkversorgung außerhalb von Gebäuden sicher. Die Objektfunkversorgung, also die Versorgung innerhalb von Gebäuden oder Tunnelanlagen, obliegt unter Umständen dem Gebäudeeigentümer bzw. Betreiber. Die ASDN wird hier jedoch beratend tätig. Nach und nach werden immer mehr Objekte jeglicher Art mit einer Objektfunkanlage ausgestattet, damit auch innerhalb dieser eine Funkkommunikation sichergestellt ist. Im März 2016 wurde deshalb eine spezielle Richtlinie von der ASDN veröffentlicht. Diese soll eine einheitliche Verfahrensweise und damit einhergehende Qualitätssicherung bei der Inbetriebnahme von Objektfunkanlagen sicherstellen, so dass zukünftig auch innerhalb von Objekten, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Tunnelsystemen etc., eine gute Funkverbindung sichergestellt ist. Hier geht's zum Interview mit Arndt Linnemann:
Quelle: Digitalfunk - Niedersachsen