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NRW - Digitalfunk: Gesetzesverstoß kann mit Haftstrafe geahndet werden

NRW - Digitalfunk: Gesetzesverstoß kann mit Haftstrafe geahndet werden

#1 von Detlef Wipperfürth , 29.07.2018 18:33

27.07.2018 NRW - Digitalfunk: Gesetzesverstoß kann mit Haftstrafe geahndet werden



Was für die Feuerwehr und Rettungsdienst gilt, ist auch im Hinblick auf die Polizei verboten – nämlich das Abhören des behördlichen Funkverkehrs. „Mit der landesweiten Umstellung auf Digitalfunk ist das Abhören grundsätzlich erschwert worden“, sagt Andreas Wilming-Weber, Sprecher des Polizeipräsidiums in Recklinghausen.

Was für die Feuerwehr und Rettungsdienst gilt, ist auch im Hinblick auf die Polizei verboten – nämlich das Abhören des behördlichen Funkverkehrs. „Mit der landesweiten Umstellung auf Digitalfunk ist das Abhören grundsätzlich erschwert worden“, sagt Andreas Wilming-Weber, Sprecher des Polizeipräsidiums in Recklinghausen.

Wer es trotzdem schafft, verstößt gegen das Kommunikationsgesetz und könnte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert werden, so Andreas Wilming-Weber weiter. Im Fall des Täters, der die sensiblen Patientendaten des Rettungsdienstes ins Internet gestellt hat, was eine Straftat ist, komme möglicherweise noch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten erschwerend hinzu. Die Kreisverwaltung hat unterdessen Anzeige erstattet und sieht gute Chancen, dass der Urheber ermittelt wird.


Quelle: https://www.waz.de/…/gesetzesverstoss-kann-mit-haftstrafe-g…


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Detlef Wipperfürth
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PIN Frage: Hallo Detlef, für was braucht man ein ELW (ETSI) Koppler bei uns liegen zwei Stück herum.
BEHÖRDENFUNK: Patientendaten von Rettungsdiensten ungeschützt im Internet

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