27.07.2018 NRW - Digitalfunk: Gesetzesverstoß kann mit Haftstrafe geahndet werden
Was für die Feuerwehr und Rettungsdienst gilt, ist auch im Hinblick auf die Polizei verboten – nämlich das Abhören des behördlichen Funkverkehrs. „Mit der landesweiten Umstellung auf Digitalfunk ist das Abhören grundsätzlich erschwert worden“, sagt Andreas Wilming-Weber, Sprecher des Polizeipräsidiums in Recklinghausen.
Was für die Feuerwehr und Rettungsdienst gilt, ist auch im Hinblick auf die Polizei verboten – nämlich das Abhören des behördlichen Funkverkehrs. „Mit der landesweiten Umstellung auf Digitalfunk ist das Abhören grundsätzlich erschwert worden“, sagt Andreas Wilming-Weber, Sprecher des Polizeipräsidiums in Recklinghausen.
Wer es trotzdem schafft, verstößt gegen das Kommunikationsgesetz und könnte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert werden, so Andreas Wilming-Weber weiter. Im Fall des Täters, der die sensiblen Patientendaten des Rettungsdienstes ins Internet gestellt hat, was eine Straftat ist, komme möglicherweise noch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten erschwerend hinzu. Die Kreisverwaltung hat unterdessen Anzeige erstattet und sieht gute Chancen, dass der Urheber ermittelt wird.
Quelle: https://www.waz.de/…/gesetzesverstoss-kann-mit-haftstrafe-g…