Pressemitteilung autorisierte Stelle: Feste Fehmarnbelt-Querung zwischen Dänemark und Deutschland
Sicherstellung der Funkversorgung für die Tunnelbaustelle
Unter dem Fehmarnbelt hindurch entsteht eine Verkehrsverbindung zwischen Dänemark und Deutschland. Durch den rund 18 Kilometer langen Tunnel werden eine vierspurige Autobahn und eine zweigleisige, elektrifizierte Bahnstrecke führen. Nachdem bereits im Herbst 2019 mit den ersten Bauarbeiten auf dänischem Festland begonnen wurde, erfolgte im November 2021 auf deutscher Seite der offizielle Spatenstich. Für die Dauer der Bauzeit wurde ein gemeinsames Rettungskonzept zwischen beiden Ländern vereinbart. Für Rettungseinsätze in der Grenzregion mussten auf beiden Seiten die Digitalfunknetze erweitert werden.
Zwischen Puttgarden auf der deutschen Insel Fehmarn und Rødbyhavn auf der dänischen Insel Lolland entsteht seit 2019 die „Feste Fehmarnbelt-Querung“: Wo bislang Fähren Menschen und Fracht transportieren, wird bis 2029 eine kombinierte Straßen- und Schienenverbindung zwischen den Großräumen Hamburg und Kopenhagen in einem neu zu errichtenden Absenktunnel hergestellt. Da die Arbeiten auf See potentielle Gefahrenmomente beinhalten, wurde für die Bauzeit ein gemeinsames Rettungskonzept zwischen deutschen und dänischen Stellen abgestimmt.
Fehlende Funkversorgung in der Grenzregion
Ziel dieses Konzepts war es, Rettungseinheiten aus beiden Ländern im gesamten Baufeld einsetzen zu können. Die Grenzregion zwischen beiden Staaten stellte dabei eine besondere Herausforderung dar: Um die Feldstärken1 im Nachbarland zu begrenzen, waren die Digitalfunknetze beider Länder ursprünglich so errichtet worden, dass keines in der Lage ist, den gesamten Bereich der Grenzregion vollumfänglich zu versorgen. Dieser Umstand erschwerte zwangsläufig gemeinsame Rettungseinsätze im Baufeld, da weder deutsche Einsatzkräfte vor der dänischen Küste noch dänische Einsatzkräfte vor der deutschen Küste auf das eigene Netz zugreifen können.
Maßnahmen zur Erweiterung der Digitalfunknetze
In einem ersten Schritt wurde daher zwischen der BDBOS auf deutscher und der DBK A/S (Dansk Beredskabskommunikation) auf dänischer Seite eine Betreiberabsprache getroffen. In dieser Absprache kamen beide Seiten überein, dass die Netze für die Dauer der Bauzeit tiefer in die Hoheitsgebiete des jeweiligen Nachbarn einstrahlen dürfen, um so die Funkversorgung auch am „gegenüberliegenden“ Ufer sicherzustellen. Auch in der späteren Betriebsphase soll diese Absprache Bestand behalten, um zum Beispiel auf Havarien am Tunnel schnell reagieren zu können. In einem zweiten Schritt musste die Infrastruktur ertüchtigt werden. In Deutschland wurde durch die Autorisierte Stelle Schleswig-Holstein für das BOS-Digitalfunknetz ein weiteres Netzelement am bestehenden Standort errichtet, dessen Sektorantenne überwiegend in nordöstliche Richtung ausgerichtet ist. Da dieses neue Netzelement der Versorgung der Zwölfmeilenzone2 dient, wurden die Kosten für die Errichtung vollständig durch den Bund getragen.
Messungen bestätigen gesicherte Digitalfunkversorgung
Mit Fertigstellung des Netzelementes wurde noch ein letzter Schritt vollzogen: die abschließende Funkmessung auf See zur Bestätigung der Versorgungsgüte. Hierfür beauftragte die Autorisierte Stelle die Dienstleisterin Dataport AöR, deren Messteam einen ganzen Arbeitstag lang Messungen rund um Fehmarn durchführte. Passenderweise erfolgten die Messungen an Bord der „FEHMARN“, dem in Heiligenhafen stationierten Küstenboot der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein. Die Funkmessungen bestätigten im Ergebnis die sehr guten Vorhersagewerte. Die Digitalfunkversorgung während der Bauzeit ist damit sichergestellt.
Nach Abschluss der grundlegenden Bauarbeiten stehen weitere Arbeiten am Digitalfunknetz an: Die Planung und Errichtung einer Objektversorgung in dem etwa 19 Kilometer langen Bauwerk, um im Tunnel sowie an beiden Tunnelportalen eine Funkversorgung mit beiden Netzen zu gewährleisten. Mehr dazu in einem Folgeartikel in einer der kommenden Wellenreiter-Ausgaben.
1. Die elektrische Feldstärke ist das Maß für die Stärke und die Richtung eines elektrischen Feldes, also die Fähigkeit einer Ladung, Kraft auf andere Ladungen auszuüben.
2. Die Zwölfmeilenzone ist ein Küstenstreifen von ca. 22,2 km Breite (12 Seemeilen), der zum Hoheitsgebiet eines Küstenstaates gehört.
Quelle und Foto: Pressestelle - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben