Zu Geldstrafe verurteilt
Pensionist hörte aus Langeweile beim Polizeifunk mit
Lavanttaler wegen Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses verurteilt. Ermöglicht haben das analoge Funkgeräte. Der Digitalfunk ist abhörsicher.
Es war ein verdächtiges und vor allem auch bekannt klingendes Knacken, das die Polizei bei einer freiwilligen Nachschau in einer Wohnung im Lavanttal hörte. Ausgangspunkt waren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Drogenmissbrauch Ende Mai des Vorjahres. Suchtgift wurde zwar keines gefunden, dafür aber ein analoges Funkgerät, das dieses verräterische Geräusch von sich gab. Der Besitzer stand am Montag vor Gericht und wurde wegen der heutzutage nur noch selten angeklagten Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 920 Euro verurteilt. Der Strafrahmen hätte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Quelle Kleine Zeitung