Deutschland - BDBOS: Eigene SIM-Cards für Militär und Blaulichtorganisationen
Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland schließen einen Vertrag mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk. Militär und Blaulichtorganisationen bekommen Prio-SIMs.
Die Blaulichtorganisationen und das Militär bekommen einen eigenen virtuellen Netzbetreiber (MVNO, Mobile Virtual Network Operator). Das berichtet der Behördenspiegel in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf eine Vorlage der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) für eine Sitzung des Verwaltungsrates im Februar.
"Alle in Deutschland agierenden MNOs (Telekom Deutschland, Vodafone, Telefónica Germany, 1&1 Telecom) sollen demnächst zu einem Vertragsabschluss von der BDBOS eingeladen werden", zitiert der Behördenspiegel aus dem Schreiben.
Die BDBO werde dafür künftig eigene SIM-Karten ausgeben. Bei der Mitnutzung der Mobilfunknetze geht es um bevorrechtigte
Funknetzzugänge.
Spezielle SIMs für modernes QoS
Vodafone Deutschland schaltete am 4. März ein neues Sicherheitsnetz für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste frei. "Wir starten eine virtuelle Rettungsgasse im Mobilfunk", sagte Vodafone-Deutschland-Chef Marcel de Groot. "Sie ist besonders sicher und wird in unseren LTE- und 5G-Netzen gebildet."
Die Diensthandys der Blaulichtorganisationen werden mit Mission Critical Communications (MCX) virtuell markiert, wodurch ihnen im Netz Priorität eingeräumt wird. Die Deutsche Telekom bietet dagegen eine BOS-Spur auf Basis von Network Slicing an, was im Ergebnis dasselbe bedeutet.
Zudem gibt es eine Antwort auf die Parlamentarische Anfrage der Linken, die wissen wollte, welche Bedeutung die Bundesregierung der terrestrischen Fernsehversorgung im Rahmen digitaler Souveränität und Katastrophenresilienz beimisst. "Die Bundesregierung misst der Resilienz der terrestrischen Fernsehversorgung als Teil der Informationsinfrastruktur eine große Bedeutung bei. Die Gründung des genannten Bund-Länder-Lenkungskreises (BLLK) Ultrahochfrequenz (UHF, 470 bis 694 MHz) ist auch im Kontext dieser Erfahrungen zu sehen", erklärte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Antwort liegt Golem.de vor.
Für die Technische Arbeitsgruppe sei ausdrücklich festgelegt, dass auch die Belange aller sogenannter Sekundärnutzer – wie etwa die Anwendung von Funkmikrofonen – bei den Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des UHF-Frequenzbandes mit zu berücksichtigen seien.
Quelle und Foto: golem.de