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BRD - BOS-Breitband wieder auf der Tagesordnung

BRD - BOS-Breitband wieder auf der Tagesordnung

#1 von Detlef Wipperfürth , 26.03.2025 23:01

BRD - BOS-Breitband wieder auf der Tagesordnung

(BS) Der von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen (BDBOS) bereits im November 2024 auf der PMRExpo in Köln angekündigte Versuch eines Neustarts des Projektes „Phasenweiser Aufbau eines eigenbeherrschten BOSBreitbandnetzes“ nimmt Formen an. Im Februar 2025 befasste sich das Arbeits- und Vollzugsgremium des Verwaltungsrates der BDBOS, die Konferenz der Koordinierenden Stellen (KoKo), mit der Angelegenheit. Das Beratungsergebnis wurde Anfang März dem Verwal-tungsrat der BDBOS präsentiert. Gegenstand der Beratungen war eine entsprechende Vorlage der BDBOS. Als erste Schritte des Neustarts sind die Mitnutzung eines oder mehrerer kommerzieller Mobilfunknetze auf Basis bevorrechtigter Funknetzzugänge für die BOS-Endgeräte und die Einrichtung einer Mobilfunk-Teilnehmerverwaltung vorgesehen. Danach soll dann auch die Implementierung einer MCx-Kommunikationslösung (Mission Critical Services) erfolgen. Der Knackpunkt der Angelegenheit ist aber, dass das Vorhaben vor der Konstituierung einer neuen Bundesregierung und der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 offiziell nur teilweise gestartet werden kann.

Mitnutzung kommerzieller Mobilfunknetze

Die bisherige Mitnutzung der LTE- und 5GInfrastruktur kommerzieller Mobilfunknetze durch die BOS soll künftig auf der Basis bevorrechtigter Funknetzzugänge für die BOS-Endgeräte erfolgen. Bei der Mitnutzung kommerzieller Mobilfunknetze will die BDBOS künftig als Mobile Virtual Network Operator (MVNO) auftreten und eigene SIM-Karten an die BOS ausgeben. Die bevorrechtigte Mitnutzung der Mobilfunknetze und die Tätigkeit der BDBOS als MVNO soll auf der Basis von Rahmenverträgen mit den Netzbetreibern geregelt werden. Alle in Deutschland agierenden MNOs (Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 1&1 Telecom GmbH) sollen demnächst zu einem Vertragsabschluss von der BDBOS eingeladen werden.

Ein jedes Mobilfunknetz benötigt eine leistungsfähige Teilnehmerverwaltung, die u.a. eine schnelle und unproblematische Verwaltung der Nutzer, Rechte, Endgeräte, Rufgruppen und Dienste ermöglicht. Für die BOS ist eine entsprechende bundesweit ausgelegte Teil-nehmerverwaltung zu entwickeln und in den beteiligten Mobilfunknetzen einzurichten. Neben der MobilfunkTeilnehmerverwaltung ist wegen der zu erwartenden Notwendigkeit der Koexistenz von LTE/5G und dem BOS-Digitalfunk über das Jahr 2030 hinaus auch die Entwicklung einer BOS-MCX-Teilnehmerverwaltung von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung und Einrichtung der BOS-Mobilfunk-Teilnehmerverwaltung ist wegen der abseh-baren Überschreitung der EU-Schwellenwerte europaweit auszuschreiben. Mit der Implementierung einer MCxKommunikationslösung auf den Systemen der Netzbetreiber und den Endgeräten der Nutzer entsteht ein erheblicher Mehrwert bei der Nutzung der kommerziellen Mobilfunknetze. Eine MCx-Lösung berücksichtigt alle wesentlichen Leistungsmerkmale des professionellen Mobilfunks und damit auch die des BOS-Digitalfunks. Sie bietet einsatzkritische Multimedia-Kommunikationsdienste mit garantierter Dienstgüte

(Quality of Service, QoS) und Dienstverfügbarkeit. Mit schnellem Rufaufbau und vielfältiger Interoperabilität können sicherheitskritische Informationen und Medien unterschiedlicher Art übertragen werden. MCPTT-Sprachdienste bieten mehr als 30 Rufdienste an. Fest steht, dass die MCxSprach- und Datendienste auch Gegenstand der von den BOS perspektivisch angestrebten breitbandigen eigenbeherrschten Kern- und Funkzugangsnetze sein werden, diese jedoch nicht vor 2035.
Die Brücke von Schmalband zu Breitband
Mit der „Interworking Function“ (IWF) von MCx wird eine Anbindung an Kommunikations-Bestandssysteme ermöglicht. Sie erfüllt als standardisierte und damit interoperable Brückentechnologie eine Anforderung, die für die BOS essenziell ist: die schrittweise Migration des BOS-Digitalfunks in ein 5G-Netz mit MCx-Diensten. Zugleich kann damit die zu erwartende Notwendigkeit der Koexistenz von 5G und dem BOS-Digitalfunk über das Jahr 2030 hinaus abgedeckt werden.

Investitionszeitpunkte in Abhängigkeit der öffentlichen Haushalte

Die Beschaffung und Implementierung der MCx-Sprach- und Datendienste können schwerpunktmäßig, lokal, regional oder auch überregional erfolgen. Da eine Beschaffung nur im Rahmen der verfügbaren und entsprechend etatisierten Haushaltsmittel möglich ist, spricht vieles für eine dezentrale Beschaffung. So ist es möglich, dass einige finanzstarke Länder und BOSOrganisationen mit der Beschaffung und Implementierung der MCx-Software voranschreiten und andere erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Die Beschaffung der MCx-Software für die Endgeräte der BOS ist öffentlich auszuschreiben. Da in nahezu allen denkbaren Fällen die EU-Schwellenwerte überschritten werden dürften, hat dies europaweit zu erfolgen. Das Thema BOS-Breitband steht auch auf der Agenda des 28. Europäischen Polizeikongresses in Berlin. Die Headline des am 21. Mai 2025 stattfindenden BOS-Anwenderforums lautet „Sicherheitskritische Breitbandkommunikation für den mobilen Einsatz der BOS“.

Quelle und Foto: Behörden Spiegel


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Detlef Wipperfürth
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