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Der Ruf der TETRA-Sirenen Umsetzung der Sirenenansteuerung über den Digitalfunk BOS

Der Ruf der TETRA-Sirenen Umsetzung der Sirenenansteuerung über den Digitalfunk BOS

#1 von Detlef Wipperfürth , 30.07.2025 10:41

Der Ruf der TETRA-Sirenen Umsetzung der Sirenenansteuerung über den Digitalfunk BOS

Um Kosten zu sparen, wurden in den Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung mehr als 40.000 Sirenen in den deutschen Städten und Gemeinden zurückgebaut. Die zehn für die Auslösung der Sirenen zuständigen westdeutschen Warnämter wurden aufgelöst. Neben Rundfunk und Fernsehen eröffneten neue Technologien wie Internet oder SMS neue Wege zur Warnung der Bevölkerung bei drohender ­Gefahr. Allerdings rückte mit Zunahme extremer Wettereignisse die Bevölkerungswarnung per Sirenen wieder mehr in den Fokus. Seitdem wurde in vielen Bundesländern die Möglichkeit zur Sirenenansteuerung über den BOS-Digitalfunk geschaffen.

Einleitung:
Im Alltag sorgen Sirenen für Aufmerksam­keit, denn sie sind nicht nur laut, sondern haben auch eine große Reichweite. Darüber hinaus haben öffentliche Sirenen den sogenannten Weckeffekt, denn auch nachts können sie Menschen aus dem Schlaf holen und auf eine Gefahr aufmerksam machen.

Die Sirene

Die Sirene wurde ursprünglich Ende des 18. Jahrhunderts vom schottischen Mathematiker und Physiker John Robison erfunden. Robison nutzte seine Erfindung, um Orgelpfeifen mit Luft zu versorgen, ohne ihr einen konkreten Namen zu ver­geben. 1819 entwickelte auch der französische Physiker Charles Cagniard de la Tour ein Gerät, das die Erzeugung von Hochfrequenztönen auf mechanischem Weg möglich machte. Er etablierte die Bezeichnung Sirene, abgeleitet vom Namen eines Fabelwesens aus der griechischen Mythologie. Der Sage nach lockten die Sirenen durch ihren betörenden Gesang vorbeifahrende Seefahrer an.
Bis 1992 wurden Sirenen flächendeckend als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung von Feuerwehren betrieben. Danach hatte der Bund die Finanzierung der Bestandssirenen zurückgefahren und stattdessen das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelte modulare Warnsystem MoWaS gefördert, an das unter anderem Lagezentren, Rundfunkanstalten, mobile Endgeräte wie Smartphones und noch bestehende
Sirenen angebunden sind.
Nicht erst das Hochwasser im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-­Westfalen offenbarte Mängel bei der Warnung der Bevölkerung. Bereits zuvor stellten die Folgen der globalen Erwär­mung gestiegene Anforderungen an die Alarmierung von Sirenen, denen die bisher genutzten Standards nicht mehr entsprechen konnten.

Sirenenförderprogramm für den Ausbau kommunaler Sirenennetze in Deutschland

Mit einem durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordinierten Sirenenförderpro­gramm wird die Aufstellung neuer ­Sirenen seit 2021 aktiv weiterentwickelt und ­ge­fördert. Zudem wird die Ausstattung be­stehender Sirenenanlagen mit neuen An­steue­rungs­geräten unterstützt. Zur Verbreitung von Warnungen in Katas­tro­phenfällen ist diese Neuaufstellung auch im digitalen Zeitalter wichtig, denn wo der Mobilfunk ausfällt, nützen Warn-SMS nichts. Mit dem Sirenenförderprogramm unterstützt der Bund den Ausbau und die Ertüchtigung der kommunalen Sirenennetze in Deutschland sowie deren Einbin­dung in das Modulare Warnsystem (MoWaS).

Sirenenalarmierung über den Digitalfunk BOS

Der Digitalfunk BOS ist aufgrund seiner hohen Funkabdeckung und Robustheit sehr gut für die Sirenenansteuerung geeignet. Im Jahr 2022 erarbeitete die BDBOS deshalb gemeinsam mit dem BBK sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern ein Nutzungs­kon­zept, das den Anwendungsfall Sire­nen­an­steu­erung über den Dienst Alarmierung regelt. Begleitend wurden Interoperabilitätsstandards etabliert.
Auf den folgenden Seiten geben Bayern, Brandenburg und Sachsen Einblick über die Ertüchtigung und den ­Ausbau ihrer TETRA-­Sirenen. Das Referat K 3 – Dienste­­konzeption der BDBOS erklärt, was eine auslöseberechtigte Stelle ist und welche Dienste in einem zukünf­tigen Breitbandnetz für die Alarmierung von Sirenen genutzt werden können. Lesen Sie über Fortschritte und Herausforderungen bei der Einfüh­rung von TETRA-Sirenen-­Einheiten, über Testalarme und Funk­tions­fähigkeit, aber auch über die Pro­grammierung von über das TETRA-Funknetz ansteuerbaren Sirenen mit Sprachkonserven.
Digitale Alarmierung – Einführung von TETRA-Sirenen und Pagern in Bayern
Autor: Peter Drexel, Nutzermanagement, Autorisierte Stelle Bayern
Peter Drexel ist seit 2019 bei der Autorisierten Stelle Bayern im Bereich Nutzer­management tätig. Seit 2020 ver­­antwortet er dort den Schwerpunkt Alarmierung, wo er sich insbesondere mit der Einführung und Optimierung von TETRA-­Sirenen-Einheiten und Pagern im Digitalfunk BOS befasst. Seine Arbeit umfasst die Kon­­zep­tion, Testung und ­Implemen­tierung von Alarmierungslösungen, die enge ­Zusammenarbeit mit Herstellern, BOS und Leitstellen sowie die

Sicherstellung der ­Rückwirkungs­frei­­heit auf den Digitalfunk BOS.

Die Einführung von TETRA-Sirenen und Pagern im Digitalfunk BOS schreitet in Bayern kontinuierlich voran. Die Auto­risierte Stelle Bayern spielt dabei eine zentrale Rolle, um die technischen und organisatorischen Herausforderungen zu meistern und eine reibungslose Integration der Sirenen und Pager in das Digitalfunknetz zu gewährleisten. Im Rahmen einer Arbeitssitzung am 29. und 30. Januar 2025 wurden aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen und zukünftige Schwerpunkte diskutiert.

Zuständigkeiten und Konzepte

Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) ist federführend für die Konzeption, Testung und Einführung der TETRA-Sirenen und Pager in Bayern verantwortlich. In enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Alarmierung an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried, unter Leitung von Dr. Michael Mast, werden Konzepte und Leistungsverzeichnisse erstellt und fortgeschrieben sowie Migrationsprozesse begleitet. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Sicherstellung der Rückwirkungs­frei­heit der Sirenen und Pager auf den ­Dig­i­­talfunk BOS. Dies bedeutet, dass die Sirenen und Pager keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des BOS-Digitalfunknetzes haben dürfen.

Aktueller Stand und Zahlen

Bis Januar 2025 wurden in Bayern bereits rund 5.000 von geplanten 24.000 Sirenen auf Digitalfunk BOS umgerüstet. Die Umrüstung erfolgt im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Verbesserung der Warn­infrastruktur in Bayern durch den Bund und durch das bestehende Sonder­för­der­programm Digitalfunk des Frei­staats Bayern. Parallel dazu wurden bereits über 150.000 von insgesamt bis zu ca. 220.000 Pagern in Betrieb genommen oder ausgeliefert. Die AS BY hat dabei die Aufgabe, zusammen mit dem Fachbereich Alarmierung die Anforderungen an die Sirenen und Pager zu definieren und sicherzustellen, dass die Hersteller diese umsetzen. Ein zentrales Instrument hierfür ist das Musterleistungsverzeichnis (MLV), welches regelmäßig durch den Fachbereich Alarmierung und die AS BY aktualisiert wird, um auf Nutzerrückmeldungen und technische Entwicklungen zu reagieren.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Während der Arbeitssitzung im ­Januar 2025 wurden mehrere Herausfor­de­rungen identifiziert, die bei der Inbetriebnahme und Nutzung der Sirenen und Pager auftreten können. Dazu gehören:
Laststeuerung: Bei Massenalarmierungen kann es zu einer hohen Belastung des BOS-Digitalfunknetzes kommen. Hier ist eine enge Abstimmung der Konzepte und deren Umsetzung mit den Leitstellen erforderlich, um eine Überlastung zu vermeiden.

Schulungsbedarf: Die unterschiedlichen Erwartungshaltungen der Leitstellen und Einsatzkräfte erfordern eine umfassende Aufklärung und Schulung.
Fehlerhafte Programmierung: Es kommt immer wieder vor, dass Sirenen oder die zugehörigen festverbauten Funkgeräte sowie Pager fehlerhaft pro­­grammiert werden. Dies kann zu kritischen Auswirkungen führen, weshalb die AS BY detaillierte verbindliche Konfigurationsanleitungen erstellt hat, um Fehlerquellen zu minimieren.
Praktische Vorführung und Erfahrungsaustausch

Am ersten Tag der Arbeitssitzung wurden die Endgeräte-Parameter für den Pager TPG2200 von Motorola ausführlich diskutiert. Die AS BY stellt durch landesweite Programmiervorgaben und ein zentrales Programmiersystem sicher, dass die Pager korrekt konfiguriert sind, um eine zuverlässige Alarmierung zu gewährleisten.
Ein Highlight der Arbeitssitzung war am zweiten Tag die praktische Vorführung der Alarmierung, Ansteuerung und Überwachung verschiedener Sirenen-Modelle durch die AS BY. Dabei wurden fünf unter­schiedliche Sirenen von verschie­de­nen im Feld vertretenen Herstellern live demonstriert. Die Teilnehmenden konnten sich ein Bild davon machen, wie die Alarmierung von Sirenen in der Praxis funktioniert und welche Rückmeldungen diese an die überwachenden Stellen senden.
Zusammenarbeit mit dem BBK und MoWaS
Ein weiteres wichtiges Thema war die Ein­bindung des Modularen Warnsystems (MoWaS) des Bundesamts für Bevöl­ke­­­rungs­schutz und Katastrophenhilfe (BBK) in den Digitalfunk BOS. Derzeit können die Sirenen aus MoWaS heraus noch nicht alarmiert werden, da die notwendige Draht­anbindung zum BOS-Digitalfunknetz fehlt. Zudem müssen weitere Software­änderungen in MoWaS erfolgen, um die Sirenen adressieren zu können. Die Länder sehen es als sehr wichtig an, MoWaS auch für den Katastrophenschutz zu nutzen, um die Vorteile des Warnmixes ausschöpfen zu können. Hier sind in den nächsten Monaten weitere Abstimmungen und technische Anpassungen erforderlich.

Fazit und Ausblick

Die Arbeitssitzung zeigte, dass die Einführung der TSE und Pager in Bayern zwar mit Herausforderungen verbunden ist, aber dank der engen Zusammenarbeit zwischen der AS BY, dem Fachbereich Alar­mierung, den BOS, den Leit­stellen und den Herstellern gute Fortschritte gemacht werden. Die regelmäßige Aktu­a­­lisierung des Muster­leis­­tungs­verzeichnisses, die Er­­stel­lung von verbindlichen Konfigurationsan­leitungen und der kontinuierliche Erfahrungsaus­tausch sind entscheidend, um eine ein­heit­liche und zuverlässige ­Alarmierung über die Sirenen und Pager zu gewährleisten.
In den kommenden Monaten wird die AS BY weiterhin eng mit den beteiligten Stellen zusammenarbeiten, um die Umrüstung der Sirenen und die Einführung der Pager voranzutreiben und die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Alarmierung zu schaffen. Dabei bleibt die Sicherstellung der Rückwir­kungs­freiheit auf den Digitalfunk BOS ein zentrales Anliegen.
Überwindung der „letzten Meile“ – Programmierung von TETRA-Sirenen mit Sprachkonserven zur Bevölkerungswarnung
Autor: Dennis Berg, Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB)
Dennis Berg ist als Oberamtsrat seit 1995 im MIK BB beschäftigt und seit 2005 im Referat 34 (Brand- und Katastro­phenschutz, Koordinierungszentrum Krisenmanagement, Zivile Verteidigung, Militärange­le­­­­gen­heiten) für Belange der Zivilen Verteidigung verantwortlich. Er wirkt in verschiedenen Bund-Länder-Gremien mit und hat seit 2008 die Entwick­lung des MoWaS und der WarnApp NINA beglei­tet. In Brandenburg war er für die flächendeckende Umsetzung des MoWaS in allen Integrierten Regionalleitstellen verantwortlich. Er ist der Vertreter Branden­burgs in dem Bund-­Länder-Projekt „­Warnung der Bevölkerung“ und orga­ni­siert den jähr­lichen „­Bundesweiten ­Warntag“ in Brandenburg. Aktuell ist er unter anderem mit der Umsetzung des OPLAN DEU (Operationsplan Deutschland) in Brandenburg befasst.
Durch intensives Zusammenwirken verschiedener Brandenburger Behörden wurden sogenannte Sprachkonserven für die Warnung der Bevölkerung erstellt. Diese Sprachkonserven werden den kommunalen Aufgabenträgern in Brandenburg kostenneutral für die Programmierung auf Sirenenanlagen zur Verfügung gestellt, die über das BOS-Digitalfunknetz ansteuerbar sind. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Überwindung der „letzten Meile“ im Bereich der Bevöl­kerungswarnung erbracht.

Die Bevölkerungswarnung ist eines der Kern­themen im Zivilschutz. Zuständig für alle Maßnahmen im Zivilschutz ist der Bund, somit handeln die Länder bei der Um­setzung von Maßnahmen im Zivilschutz in Bundesauftragsverwaltung. Die materi­ellen Kosten, die den Ländern, aber auch den Gemeinden oder Gemeindever­bänden bei der Umsetzung entstehen, trägt der Bund. Dieser hat für sämtliche Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes mit dem Gesetz über den Zivilschutz und die Kata­­strophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) – eine einschlägige Rechtsvorschrift geschaffen.
Die aktuelle Umsetzung der ­Warnung der Bevölkerung

Neben dem 2023 implementierten System Cell Broadcast, einem Mobilfunkdienst, der das Versenden von Warnnachrichten auf mobile Endgeräte ermöglicht, ist das einzige Warnmittel in der Bundesrepublik Deutschland, das über einen effektiven Weckeffekt verfügt, die Sirene. Leider wurde ein Großteil der Bestandssirenen des in der ehe­ma­ligen DDR gebräuchlichen Typs DS 977 zurückgebaut. Weitere ­Sirenen des gleichen Typs sind zwar noch auf Feuerwehr­gerätehäusern, auf ­privaten oder be­hörd­lichen Immobilien installiert, vollumfän­glich einsetzbar sind die Sirenen aber nicht mehr. Eine im Jahr 2015 vom Brandenburgischen Innenministerium durchgeführte Erhe­bung der Anzahl der Bestandssirenen ergab eine Anzahl von 2.474 der in Bran­denburg vorhandenen Sirenen – teilweise defekt, teilweise inaktiv.
In Bezug auf den Einsatz der Sirenen war in den Jahren nach der politischen Wende in Europa und in Deutschland eine Nut­zungsumkehr eingetreten: Konnten die Sirenen früher mindestens sechs verschie­dene Tonfolgen widergeben, darunter „Atom- und Luftalarm“ oder „Che­mischer Alarm“, und stellten sie damit ein geeignetes Instrument für die Bevöl­ke­rungs­warnung dar, so wurden die Sirenen nach der Einstellung der finanziellen Unterstützung durch den Bund lediglich als Redundanz für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt.
Auf Ebene des Bundes und der Länder wurde lange und kontrovers darüber diskutiert, wie der Gesamtkomplex der Warnung der Bevölkerung vorangebracht werden kann. Mit der bundesweiten Einführung des Modularen Warnsystems (MoWaS) wurde hier bereits ein ­wichtiger Schritt unternommen. Allerdings kann mit den über das MoWaS gesen­deten Be­völ­kerungsinformationen und Warnmeldungen bei Weitem nicht die gesamte Bevölkerung erreicht werden. In einem mit Mitteln aus dem ­Inneren Sicherheitsfonds (ISF) geförderten Bund-Länder-Projekt wurden seit 2017 verschiedene Teilprojekte zur Fortentwicklung der Bevölkerungswarnung umgesetzt. Das prominenteste Teilprojekt, an dem sich u.a. das Land Brandenburg sowohl personell als auch mit einem hohen fünfstelligen Betrag finanziell beteiligt, ist der jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindende bundesweite Warntag.

Modulares Warnsystem (MoWaS)

Das Modulare Warnsystem (MoWaS) ist ein hochverfügbares, gehärtetes System zur Warnung der ­Bevölkerung in Deutschland. Die Übertragung der Warnmeldung erfolgt via ­Satellit und redundant kabelgebunden.
Das „Sonderförderprogramm ­Sirenen des Bundes“ und der Brandenburger Anteil
Im Jahr 2021, noch vor der Flutkatas­trophe an der Ahr, wurde vor dem Hintergrund sich global ändernder Kräfteverhältnisse sowie der Zunahme von lokalen und regionalen Großschadensereignis­sen / Ka­tas­trophen darüber diskutiert, das Sirenennetz im gesamten Bundesgebiet wiederherzustellen bzw. auszu­bauen. Im Juli 2021 legte der Bund hierfür das „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ auf. Dieses Projekt war mit 88 Millionen Euro dotiert, wovon 86 Millionen Euro nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wurden. Zwei Millionen Euro wurden in die Entwicklung einer Schnittstelle vom MoWaS in das BOS-Digitalfunknetz investiert, die bis Ende des Jahres 2025 verfügbar sein soll. Mit dieser Schnittstelle wird die Möglichkeit geschaffen, alle Sirenen, die über ein TETRA-fähiges Sirenensteuergerät verfügen, zentral über den Bund anzusteuern.

Innerer Sicherheitsfond (ISF)

Die Europäische Kommission stellt eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unter Verantwor­tung der Generaldirektion Migration und Inneres finden sich der Innere Sicherheitsfonds (ISF), der Asyl-, Mi­gra­tions- und Integrationsfonds (AMIF) sowie das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) und bilden zusammen die so genannten „Innenfonds“.
Brandenburg hatte aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ 2,443 Millionen Euro erhalten. Mit diesen Mitteln war es möglich, in den Landkreisen und kreisfreien Städten insge­samt 196 elektronische, akkugepufferte Sirenenanlagen neu zu errichten sowie 17 elektronische Bestandssirenen mit TETRA-fähigen Sirenensteuergeräten aus­zustatten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandserhebung von 2015 sind aktuell ca. 2.650 funktionsfähige Sirenenanlagen in Brandenburg vorhanden, 2.458 davon sind in dem neuen Warnmittelkataster erfasst. Eine genaue und detaillierte Erfassung aller verbauten und einsatzfähigen Sirenenanlagen ist derzeit in der Umsetzung.

Warnmittelkataster

Das Warnmittelkataster wird zur Identi­fizierung von Gebieten genutzt, in denen noch kaum oder gar keine ­Sirenen vorhanden sind. Mit diesem ­Instrument wird das Maß der Zielerreichung der Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder dargestellt.
Flankierend zum Bundesprogramm stellte die Brandenburger Landesregierung weitere Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung, um die in Brandenburg bislang nur über POCSAG ansteuerbaren Bestandssirenen mit TETRA-fähigen Sirenensteuergeräten auszustatten. Zusätzlich war geplant, die Bestandssirenen durch die Programmierung der Tonfolgen „Warnung“ und „Entwarnung“ in ihrer Funktionalität aufzuwerten.
POCSAG

Radio-paging code No. 1 (umgangssprach­lich POCSAG genannt) bezeichnet ein Protokoll für Funkrufdienste, entwickelt von der britischen Post Office Code Standard Advisory Group, deren Kurzwort die umgangssprachliche Bezeichnung des Protokolls ist. Im Bereich der Behörden und Orga­nisationen mit Sicherheitsaufgaben wird POCSAG zur digitalen Alarmierung genutzt. Feuerwehren und Rettungsdienste bekommen ihre Einsatzaufträge in Textform, mit Angabe des Einsatzortes und -anlasses (teilweise mit Geo-Koordinaten) auf den Melder geschickt. Mit POCSAG ist allerdings keine bidirektionale Kommunikation mit Rückmeldefunktion wie bei der TETRA-Alarmie­rung möglich. Das bedeutet, dass die Übermittlung nur in eine Richtung erfolgt, also vom Alarmgeber zum Empfänger.

Unterstützung der ­Warnung der Bevölkerung durch Sprachprogrammierung

Das Wissen um die Bedeutung der einzelnen Sirenensignale ist in der Bevölkerung nicht mehr in dem Maße verbreitet wie noch vor 1989. Aus diesem Grund wurde unter Federführung des Fachreferates 34 im Brandenburgischen Innenministerium und unter Mitwirkung der Integrierten Regionalleitstellen Nordwest in Potsdam, Lausitz in Cottbus und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Redaktionsgruppe gebildet, die die Möglichkeit der Implementierung von Sprachkonserven auf die TETRA-fähigen Sirenensteuergeräte prüfen sollte. Als Problem ­stellte sich dabei die limitierte Anzahl an Pro­grammierplätzen für die Sirenenausgabe im vorhandenen einheitlichen Leitstellensystem der fünf Regionalleitstellen im Land Brandenburg heraus. Von den 15 vorhandenen Programmierplätzen standen lediglich drei für die Programmierung von Sprachkonserven zur Verfügung. Zwei weitere Programmierplätze wurden in der Zwischenzeit reserviert. Um die Programmierplätze zehn bis 15 nutzen zu können, muss die Leitstellensoftware technisch erweitert werden.
Bei einer ersten konstruktiven Sitzung der Redaktionsgruppe im Februar 2025 wurden zunächst folgende Texte der drei wahrscheinlichsten Sprachausgaben für die Sirenen entworfen:

Sirenenprobe: „Achtung, das ist ein Probealarm!“

Warnung: „Achtung, das ist eine Warnmeldung! Informieren Sie sich in den Medien wie z.B. Radio oder Warn-Apps.“
Entwarnung: „Achtung, Entwarnung, Entwarnung, Entwarnung! Die gemeldete Gefahr besteht nicht mehr.“
In Abstimmung mit der technischen Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Brandenburg wurden die drei Sprachkonserven Anfang März in englischer sowie in deutscher Sprache gefertigt. Bevor die Sprachkonserven den Kommunen kostenneutral zur Verfügung gestellt werden können, muss ihre Eignung für einen praktischen Betrieb bei einem Feldtest geprüft werden.
Die Redaktionsgruppe stimmte darüber hinaus einen Projektplan für die ­weitere Umsetzung der Programmierung von Sprachkonserven auf TETRA-fähigen Sirenensteuergeräten ab:
Phase 1 Bis Mai 2025: Fertigstellung der drei Sprachkonserven und Hinterlegen der Sprachkonserven im Datenregelwerk der Integrierten Regionalleitstellen. Die Programmierung der Steuergeräte kann durch die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen der jährlichen Sirenenwartung erfolgen.

Phase 2.1 Bis Ende 2025: Vorlage und Beschluss im Steuerungskreis Digitalfunk zur Freigabe der zwei reservierten Programmierplätze für eine Nutzung mit Sprachkonserven.
Phase 2.2 Bis Ende 2026: Entwurf und Fertigung von zwei weiteren Sprachkonserven.
Phase 3 Ab 2027: Erweiterung der bestehenden Leitstellensoftware für eine Freigabe der Plätze zehn bis 15.
Die finanzielle Förderung von Sirenenneuerrichtungen wird aktuell sowohl durch den Bund als auch durch die Brandenburger Landesregierung fortgeführt. Der Fokus der Landesförderung liegt dabei weiterhin auf der technischen Aufwertung der mehr als 2.400 Bestandssirenen. Allerdings ist es ein langer Prozess, alle in Brandenburg vorhandenen Sirenen auf ein technisch vergleichbares Niveau anzuheben.

Das Dilemma mit den Standards – Kompromisslösungen für Sirenen im Digitalfunk BOS

aufgrund fehlender einheitlicher Spezifizierungen

Autor: Ulrich Pankotsch, Landeshauptstadt Dresden

Nach dem Elbe- und Weißeritzhochwasser 2002 investierte die Landeshauptstadt Dresden in ein Sirenenwarnsystem zur Warnung der Bevölkerung. Von Beginn an war klar, dass es elektronische Sirenen sein sollen, da diese Vorteile ­bezüglich der Stromversorgung (inkl. Solarversorgung) haben und auch die Möglichkeit für ergänzende Durchsagen bieten. Als redundante Wege zur Auslösung über Funk kamen sowohl die digitale Alarmierung per POCSAG als auch der 2m-Analogfunk zur Anwendung. Seit dem Start des Sirenenförderprogramms des Bundes werden die bestehenden Übertragungssysteme durch Ansteuerung per Digitalfunk BOS modernisiert. Dabei kommt es zu Herausforderungen bei der Übertragung und Adressierung der Sirenensteuerempfänger aufgrund fehlender bundesweiter Spezifizierungen.
Seit über 20 Jahren hat Dresden Erfah­run­­­gen im Einsatz von elektronischen Sirenen mit Durchsagen und Fernüber­wachung. Sie wurden im Fall von Er­eig­nissen wie Evakuierungen oder klein­­räu­migen Gefahrenlagen in der Landeshauptstadt auch mit Ad-hoc-Durch­­sagen genutzt. Im Rahmen vorbeugender War­tungsmaßnahmen kamen dabei sowohl die Möglichkeiten der technischen Rückmeldung als auch die Steuerung / der Funk­tionstest per 2m-Funk gut zur Anwendung. Bei normalen Motorsirenen sind dagegen nur personalintensive verbale Rückmeldungen von Per­sonen vor Ort möglich, welche die rich­tige Auslö­sung, z.B. bei Probealar­mie­rung oder Warn­tagen, bestätigen können. Dies konnte nun eleganter umgesetzt werden.

Fehlende Spezifizierungen bei der Adressierung mit dem Digitalfunk BOS

Mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes hat auch die Landeshauptstadt Dresden die Möglichkeit gesehen, ihr bestehendes Übertragungssystem zu den Sirenen moderner aufzustellen. Der TETRA-Digitalfunk bietet ­hierzu hinreichende Möglichkeiten. Nachteilig erwies sich nur der Verzicht auf die Sprach­dienste, so dass eine Möglichkeit gefunden werden musste, Ad-hoc-Durch­sagen per Text zu übertragen und in der Sirene in Sprache aufzubereiten. Wie beim Analogfunk gibt es aber auch hier keine hinreichend spezifizierten Übertragungsprotokolle für erweiterte Leistungsmerkmale, die herstellerübergreifend angewendet werden können.
Genutzt wird in Deutschland das ­Prinzip der Subadressierung auf Gruppenadres­sen, welches im Nachrichteninhalt immer erlauben muss, zeitgleich Nachrichten für TETRA-Meldeempfänger zu übertragen. Für die Bildung der Subadresse gibt es keine bundesweite Spezifikation, stattdessen hat jedes Bundesland ein eigenes organisatorisches Regelwerk geschaffen, neben bundes- und kreisweiten ­Alarmen sowie kreis- und gemeindebezogenen Alar­­mierungen auch die Alarmierung von bestimmten Einsatzkräften zu ermöglichen. Nachteilig ist zudem, dass es keine Regelwerke für die Art des Sirenensignals gibt, wie diese beispielweise im POCSAG vordefiniert waren.
Die in allen Bundesländern vorhandenen Regelungen bilden mindestens folgende vier Szenarien für das Sirenensignal ab:

Probealarm
Alarmierung der Feuerwehr
Warnung vor einer Gefahr
Entwarnung

Die digitalen TETRA-Sirenensteuerempfänger haben in der Konfiguration zumeist nur eine Liste, in der für eine bestimmte Adresse ein entsprechendes Szenario für die Sirene hinterlegt ­werden kann. Damit muss aber auch jede mög­liche Kombination mit dem entsprech­enden Sirenensignal für jede Adresse komplett hinterlegt werden. Eine prak­tische Überprüfung der Einträge über das BOS-Digitalfunknetz ist zumeist nicht möglich, da man so andere Sirenen auslösen würde, wenn diese mit der gleichen Adresse (z.B. für einen Gemeindealarm) programmiert sind. Die Parametrierung folgt dabei derselben Logik, die der Nutzung von Sirenensteuerempfängern bei analoger oder digitaler Alarmierung per POCSAG zugrunde liegt. Auch hier folgt eine reine Auslösung, ohne die Möglichkeit einer Fernüberwachung oder anderer Zusatzfunktionen.
Sonderlösungen und Beschaffungsprozesse erschweren sachsenweiten Rollout

Nachdem die AG Operations / Unterar­beits­gruppe Sirenensteuerung vom Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV) unter Einbezug von und in Abstimmung mit den üblichen Sirenenher­stellern eine Handreichung für die Adress­bildung erstellt hatte, setzte sich der Freistaat Sachsen zum Ziel, auf dieser Grundlage eine herstellerübergreifende Spezifikation aufzusetzen. Diese ­sollte den Leistungsmerkmalen moderner elek­tronischer Sirenen mit Sprachdurchsagen gerecht werden. Verbunden mit diesem Ziel war der Wunsch, die Adressierung / Spezifikation auch unabhängig vom Digitalfunk BOS, z.B. in künftigen Breitbandnetzen einsetzen zu können. Dazu wurden Tests wie Ad-hoc-Sprachübertragungen per Nachrichtentext vorgenommen, welche alle erfolgreich absolviert wurden. Zudem wurden gesichert in der Sirene hinterlegte Sprachansagen ausgelöst.
Nachvollziehbare Bedenken anderer Bun­des­länder, die eigene Sonderlösungen für die TETRA-Alarmierung spezifiziert hatten, führten jedoch dazu, dass bis zum heutigen Tag kein erfolgreiches Rollout nach dem Prinzip Variante 2 des PMeV stattfinden konnte. Der Kompromiss bestand dann darin, das Sirenensignal und auch die Steuer- / Testfunktionen als Teil des Nachrichteninhaltes zu übertragen. Hier kam zum Tragen, dass Sirenenher­steller nicht bereit waren, weiterhin in die Umsetzung eines übergreifenden Adressierungskonzeptes für erweiterte Leistungsmerkmale zu investieren. Sie verweisen zumeist auf ihre geprüften und vorhandenen Firmenstandards, welche sie auch im Digitalfunk BOS herstellerspezifisch mit gesonderten Protokollen umsetzen können. Das wäre jedoch mit einem Alleinstellungsmerkmal für ein bestimmtes Produkt verbunden und der Mischbetrieb mit anderen Herstellern in einem Leitstellenbereich damit nahezu unmöglich.

Ein weiteres Umsetzungsproblem liegt zudem in den Beschaffungsprozessen für Sirenen:
Die Sirene wird in der Regel durch die Gemeinde ausgeschrieben und mit einer ergänzenden Förderung beschafft.
Für das Übertragungsnetz und die Auslösung ist zumeist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig. Regelungen zur technischen Überwachung und zu nachfolgenden Handlungen existieren mehrheitlich nicht in der notwendigen Detailtiefe.
Das jeweilige Bundesland ist für ein landesweites Adressierungs- / Auslösekonzept zuständig.
Der Bund möchte die Sirenen in sein bundesweites Warnsystem MOWAS aufnehmen.
Vorläufiger Kompromiss als Ausweg aus dem Dilemma

Nach zweijährigem Projektverlauf zeigt sich, dass auch eine Landeshauptstadt Dresden mit stadtweit 210 Sirenen an Grenzen stößt, wenn sie Konzepte für alle Hersteller im Alleingang abstimmen und umsetzen soll. Dies ist weder finanziell noch personell darstellbar. Es ist nicht zu vermitteln, dass dafür aus dem Haushalt der Landeshauptstadt finanzielle Mittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Die erhoffte Initialzündung blieb somit leider aus.
Aktuell wird es auf einen vorläufigen Kompromiss hinauslaufen, um die landesweite Inbetriebnahme von Sirenen über den Digitalfunk BOS nicht zu gefährden:
Für die bundes- und landesweite Warnung vor und Entwarnung nach einer Gefahr wird das einfache Adres­sierungskonzept ähnlich anderer Bundesländer umgesetzt und bis auf die Ebene der Gemeinden heruntergebrochen.
Für die Alarmierung der Feuerwehren und den Sirenentest wird, wie bisher, die digitale Alarmierung per POCSAG genutzt.
Der Freistaat Sachsen wird ein univer­sell geeignetes Adressierungskonzept formulieren, welches vorerst jedoch nur teilweise umgesetzt werden kann.
Für erweiterte Leistungsmerkmale und die Fernüberwachung / Systemtests etc. wird bis auf Weiteres das herstellerspezifische Protokoll verwendet.
Mischbetrieb mit den wichtigsten Leistungsmerkmalen

Mit den wichtigsten Sirenenlieferanten wird weiterhin daran gearbeitet, ein her­stellerübergreifendes Protokoll zu vereinbaren, welches den Mischbetrieb moderner elektronischer Sirenen mit allen Leistungsmerkmalen zu einem wirt­schaftlichen Preis ermöglicht. Die Landeshauptstadt Dresden ist überzeugt, dass insbesondere die Fernüberwachung der Sirenen und die Sprachdurchsagen wichtige Leistungsmerkmale sind, um sowohl eine ressourcenschonende Alarmierung als auch eine geeignete und szenariospezifische Warnung der Bevöl­kerung umzusetzen.
Letztendlich bleibt im Sinne der Überschrift festzuhalten, dass es schnell zum Dilemma kommen kann, wenn bundesweite Gremien nicht für hinreichende Spezifikationen entsprechend den typischen Anwendungsfällen zuständig sind. Dies ist leider auch darin begründet, dass diese Gremien von den praktischen Umsetzungen und deren weitreichenden
Sirenenansteuerung – darauf kommt es an – Warnung der Bevölkerung über den Digitalfunk BOS
Autoren: Bianca Pauli, Christian Schnabel, K 3 – Dienstekonzeption, BDBOS
Im Grunde verhält sich eine Sirene ähnlich wie jeder andere Alarmempfänger, zum Beispiel ein Pager, der über das BOS-Digital­funknetz alarmiert wird. Ist eine Sireneneinheit im Netz eingebucht, empfängt sie die Alarmierungsnachricht der auslöse­berechtigten Stelle eines Landes, und die Sirene wird ausgelöst. Welche Unterschiede es dabei gibt, was eine auslöseberechtigte Stelle ist und welche weiteren Dienste in einem zukünftigen Breitbandnetz für die Alarmierung von Sirenen genutzt werden können, beschreibt dieser Wellenreiter-Artikel.

Was sind Dienste im Digitalfunk BOS?

Die BDBOS verantwortet das TETRA-­basierte BOS-Digitalfunknetz und betreibt es anwenderbezogen. Anwenderbezogen bedeutet, die operativ-taktischen Bedarfe der BOS zu berücksichtigen. Ein Dienst stellt in diesem Kontext sicher, dass die technischen Funktionen des BOS-Digital­funknetzes die operativ-taktischen Anforderungen zur Einsatzbewältigung erfüllen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der BOS- und länderübergreifenden, bundeseinheitlichen Nutzung eines Dienstes. Um eine solche Nutzung zu realisieren, werden die Dienste von der BDBOS zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder in Expertengruppen konzeptionell erarbeitet und in Nutzungskonzepten beschrieben. Die Vertreter des Bundes und der Länder sind Repräsentanten der jeweiligen Autorisierten Stellen für den Digitalfunk, sie rekrutieren sich aus den polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS. Für jeden Dienst wird ein Nutzungskonzept erarbeitet und, nachdem es vom zuständigen Bund-Länder-Gremium freigegeben wurde, den BOS zur Verfü­gung gestellt. Für den Beschluss der Nutzungskonzepte ist der Arbeitskreis Taktik (AK Taktik) zuständig. Die aus den Nutzungskonzepten abgeleiteten Endgeräte-Leistungsmerkmale bilden dann die Grundlage für die Zertifizierung von Endgeräten.
Was steckt technisch ­hinter dem TETRA-basierten BOS-Digitalfunknetz?

TETRA steht für Terrestrial Trunked Radio und stellt einen international gültigen technischen Standard für einsatzkritische Netze dar. Auf diesem Standard ist das BOS-Digitalfunknetz aufgebaut. Funkgeräte und Pager, die den TETRA-Standard unterstützen, sind problemlos untereinander und im Zusammenspiel mit Leitstellen im Digitalfunk BOS einsatzfähig. Diese Interoperabilität (IOP) der Endgeräte muss gegenüber der BDBOS von den Herstellern nachgewiesen werden. Der erbrachte Nachweis wird durch ein sogenanntes IOP-Zertifikat von der BDBOS bestätigt. Nur auf diese Art zertifizierte Endgeräte dürfen im Digitalfunk BOS betrieben werden. Für den Dienst Callout (Alarmierung und Fernwirken von Endgeräten über ­Kurzdatennachrichten) bedeutet dies, dass zertifizierte Alarmempfänger zur Ansteuerung von TETRA-­Sirenen jedes Herstellers durch alarmauslösende Stellen ansteuerbar sein müssen
.Warum ist eine bundeseinheitliche Alarmierung wichtig?

Für den Dienst Alarmierung wurden die bundeseinheitlichen, operativ-taktischen Bedarfe in einer Expertengruppe erar­beitet und den BOS 2019 als Nutzungskonzept zur Verfügung gestellt. Die Expertengruppe hatte dabei das gemein­same Verständnis, Regelungen für eine bundeseinheitliche Nutzung des Dienstes in Bezug auf die Alarmierung von Einsatzkräften mittels Pager bzw. Funkgeräten mit Alarmierungsfunktion festzulegen. Der Anwendungsfall Sirenenansteuerung über den Dienst Alarmierung wurde zunächst nicht berücksichtigt. Dies änderte sich durch die Starkregenkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021, die die Möglichkeit zur Warnung der Bevölkerung über ­Sirenen wieder verstärkt ins öffentliche und politische Bewusstsein rückte. Aufgrund seiner sehr guten Funkabdeckung und seiner Robustheit ist der Digitalfunk BOS zur Sirenenansteuerung ideal geeignet. Die bundesweite Einführung des Dienstes Alarmierung und dessen Nutzung für die Sirenenansteuerung leisten seitdem einen großen Beitrag für den Zivil- und Katastro­phenschutz. Damit Sirenen fallbezogen in Katastrophenlagen ausgelöst werden können, ist eine bundeseinheitliche Festlegung des Auslöseverhaltens essenziell. Treten z.B. mehrere Katastrophenlagen gleichzeitig ein, muss sichergestellt werden, dass die Sirenen der betroffenen Gebiete gezielt und sicher auslösbar sind.

Wie funktioniert die Ansteuerung mittels Alarmierung?

Dass eine Alarmierungsnachricht eine Aktion am Empfänger auslöst, wird allgemein als Fernwirken bezeichnet. Beim Fernwirken werden Steuerinformationen mittels Alarmierungsnachrichten an die Empfangsgeräte (Sirenen) gesendet. Eine Fernwirkeinheit muss dazu im Digitalfunknetz eingebucht sein. Fernwirk­ein­­­­heiten können neben Sirenen auch Antriebe für Poller, Garagentore oder Lichtzeichenanlagen sein. Zusätzlich zu den Steuerinformationen, wie z.B. ‚Garagentor auf-zu‘ oder ‚Sirenenwarnton an-aus‘, können verschiedene Regionen, sogenannte Alar­mierungskreise, adressiert werden. Die auslösende Stelle erreicht somit gezielt einzelne oder auch Gruppen von Fernwirk­einheiten. Zudem kann die auslösende Stelle Informationen über den Betriebsstatus der Fernwirkeinheit abfragen oder Warnmeldungen der Fernwirkeinrichtungen, wie z.B. Betriebsfehler, empfangen. Über Testalarme kann die Funktionsfähigkeit einer Sirene festgestellt werden. Alle Meldungen des Betriebsstatus sind über Status-Codes für Fernwirken abgedeckt, deren Werte und Bedeutung bundesein­heitlich sind und im Nutzungskonzept Alarmierung und Fernwirken festgelegt.
Was bedeutet auslöseberechtigt?

Auslöseberechtigt ist eine Stelle dann, wenn deren TETRA-Rufnummer (ISSI) der Fernwirkeinrichtung, z.B. einer Sirene, bekannt ist. Empfängt eine Sirene eine Alarmierungsnachricht von einer unbe­kannten ISSI, wird diese Nachricht verworfen. Die Autorisierten Stellen (AS) des Bundes und der Länder koordinieren die Zuweisung der zu nutzenden ISSI in ihrem Land bzw. in den Bundesorga­ni­­­sationen. Die Kommunen sind für die Einbringung der ISSI in die Fernwirkeinheiten zuständig. Somit ist gewährleistet, dass eine Sirene ausschließlich von dafür berechtigten Stellen angesteuert und ausgelöst werden kann.
Wer ist für die TETRA-Sirenen-­Einheiten (TSE) zuständig?

Die Kommunen sind für die ­Ertüchtigung und Betriebssicherheit der ­Sirenen verantwortlich. Sie überwachen deren Be­­triebs­zustand durch Abfragen und Verarbeitung von ausgelösten Warnmeldungen. ­TETRA-Sirenen melden ihrerseits selbsttätig betriebliche Störungen an die zu­­stän­digen Betriebsstellen bzw. in manchen Fällen auch direkt an die auslösenden Stellen.
Welche Regelungen gibt es bei ­mehreren auslöseberechtigten Stellen?
Die Kommunen sind nicht die einzigen aus­löseberechtigten Stellen. Für die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen- und Zivilschutzereignissen über Sirenen ist beispielsweise das Bundesamt für Bevöl­kerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zuständig. Die Nutzung des Digitalfunks BOS durch das BBK ist Teil des Modularen Warnsystems (MoWaS), das vom BBK betrieben wird. Dadurch kann es zu einer Mehrfachalarmierung kommen, das heißt, dass eine Sirene zeitgleich von mehreren Berechtigten angesteuert wird. Das Nutzungskonzept Alarmierung und Fernwirken stellt auch für dieses Szenario Regelungen bereit. Von besonderer Wichtigkeit sind zudem Maßnahmen zum Überlastschutz auf der Funkschnittstelle. So wurde festgelegt, dass eine durch das BBK ausgelöste Sirene nur im Negativfall eine Rückmeldung versendet.
Negativfall

Sirenen, die über den Digitalfunk BOS alarmierbar sind, können per Fernwartung auf ihre Einsatzbereitschaft überprüft werden. Dabei versenden sie eine Kurzdatennachricht mit ihrem Betriebs­status. Bei einer Alarmierung wird dann der Status „Sirene ausgelöst“ oder

„nicht ausgelöst“ gesendet. Da das BBK bundes­weit alarmiert und mehrere hundert Sirenen gleichzeitig betroffen sein können, würde dies eine Flutwelle von Kurzdaten­nachrichten auslösen, die bloß anzeigen, dass ausgelöst wurde. Für die Warnung der Bevölkerung ist allerdings nur von Bedeutung, wenn eine Sirene nicht ausgelöst hat, um zu wissen, dass ein Teil der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet nicht alarmiert wurde. In diesen Gebieten müssen dann vom BBK andere Warnmöglichkeiten ­genutzt oder die lokalen Einsatzkräfte benachrichtigt werden, um eine Sirene gege­be­nen­falls von Hand auszulösen.
Wie läuft eine Sirenenalarmierung mit Rückmeldung (Quittierung) ab?

Die Abbildung skizziert den Ablauf einer Sirenenalarmierung. Der Ablauf ist dabei für jede auslöseberechtigte Stelle gleich. Alarmiert wird immer gruppenadressiert. Gruppen werden über ihre Group Short Subscriber Identity (GSSI) adressiert. TETRA-Sirenen müssen im Digitalfunknetz eingebucht und Mitglied der jeweils adressierten Gruppe sein. In jeder Sireneneinheit ist parametriert, welche Gruppen dazugehören. Mit einer Alarmierungsnachricht können gleichzeitig Einsatzkräfte und Sirenen alarmiert werden. Da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Gruppen im Digitalfunk BOS technisch bedingt begrenzt ist, werden für Fernwirken wie bei der Alarmierung von Einsatzkräften sogenannte Sub-­Adressen verwendet. Eine Sub-Adresse ist ein dem Alarmierungstext vorange­stelltes Informationselement. Dieses Informationselement ist eine Bytefolge, die technischen Zwecken dient und die Adressierung über eine GSSI erweitert. Über die Kombination GSSI und Sub-Adresse ist auch eine einzelne Sirene an­steuerbar. Diese prüft, ob die auslösen­de Stelle zur Alarmierung berechtigt ist und gleicht die Sub-Adresse in der Alarmierungsnachricht mit einer Liste von Sub-Adressen ab. Eine Übereinstimmung bedeutet, dass die Alarmierungsnachricht für genau diese Sirene bestimmt ist. Nur dann wird der Alarmierungsvorgang fortgesetzt.
Inhalte, die nicht für Fernwirken relevant sind, wie z.B. weiterer Text für parallel alarmierte Einsatzkräfte, werden dabei ignoriert. Das auszulösende Programm ist ebenfalls in der Sub-Adresse ­kodiert. Nach erfolgreicher Auslöseprüfung wird das Programm gestartet, und die Sirene gibt die gewünschte Tonfolge aus. Die Sirene quittiert das ­Ergebnis des Alar­mierungs­vorganges gegenüber der auslöseberechtigten Stelle mit einer Rückmeldung, also einem Status-­Code, der z.B. über den Erfolg eines Alarmierungsvorgangs informiert.

Sirenen unterstützen technisch bereits heute viel mehr als die Ausgabe von Tonfolgen. So wollen z. B. einige ­Länder Sirenen auch für Sprachdurchsagen ­nutzen. In der Regel sind das sogenannte „Sprachkonserven“, die in der TETRA-Sirenen-Einheit hinterlegt sind und per Programm gestartet werden.

Gibt es die Sirenenalarmierung auch in einem Breitbandnetz?

Gegenwärtig arbeitet die BDBOS intensiv an der Konzeption mehrerer „Bausteine“ für ein einsatzkritisches Breitbandnetz. Wie auch beim Digitalfunk BOS über TETRA, bilden internationale Standards dafür die Basis. Die einsatzkritischen Dienste (Mission Critical Services, MCS) bilden neben verschiedenen anderen Architekturkomponenten einen Baustein für das zukünftige einsatzkritische Breitbandnetz. Auch der Dienst Callout, der für die Alarmierung und das Fernwirken genutzt wird, ist gegenwärtig in der internationalen Standardisierung in Bearbeitung. Dabei werden die Spezifikationen der BDBOS eingebracht, um Berücksichtigung zu finden. Durch die aktive Teilnahme der BDBOS an den Gremien der internationalen Standardisierung können die operativ-taktischen Anforderungen der deutschen BOS in den Standards verankert werden. Dies sorgt für eine langfristige Interoperabilität zwischen deutschen und europäischen Netzbetreibern und Geräteherstellern.

Quelle und Foto: www bdbos bund de Kurzmeldungen/DE/2025/250723_wr-2025-1_sirenen


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Detlef Wipperfürth
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