Einsatzkommunikation aller BOS im Frequenzband 71
Das zukünftige BOS-Breitbandnetz braucht Frequenzen im UHF-Band
Funktionsfähige Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind die Grundvoraussetzung für einen resilienten Staat. Zuverlässige Einsatzkommunikation ist wiederum die Grundvoraussetzung für funktionsfähige BOS. Wie soll gewährleistet werden, dass die BOS zukünftig ihre Einsatzkommunikation – das Herzstück der Arbeit aller BOS – in einem eigenbeherrschten BOS-Breitbandnetz zu jedweder Lagebewältigung zuverlässig und hochverfügbar verwenden können? Schließlich sind Einsatzlagen von BOS – mit Ausnahme von Zeitlagen – weder vorhersehbar noch planbar. Die Einsatzkommunikation aller BOS mit ihren Einsatzkräften vor Ort und in den Leitstellen muss daher deutschlandweit und jederzeit verlässlich funktionieren.
Ohne eine robuste, ausfallsichere, eigenbeherrschte, (abhör-) sichere, einheitliche und für Einsatzzwecke geeignete Kommunikationsinfrastruktur können Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk und andere Katastrophenschutzeinheiten sowie die Polizeien von Bund und Ländern, der Zoll und die Bundeswehr ihre Funktionsfähigkeit zukünftig nicht im gebotenen Maße garantieren. Gerade in den Bereichen der Notfallversorgung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mit ihren vielfältigen Einsatzlagen im gesamten Bundesgebiet steigt die Bedeutung einer breitbandigen und zeitgemäßen Übertragungsmöglichkeit großer Datenmengen für die Einsatzkräfte kontinuierlich an. Ob Verletztenfürsorge, Terrorlagen, Naturkatastrophen, Energiemangellagen, hybride Bedrohungs- und Angriffslagen – für die innere Sicherheit bzw. für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger spielt die Übertragung von Echtzeitdaten (z. B. Video, Bilder, Telemedizin) eine immer wichtigere Rolle. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, diesen Anforderungen an die innere Sicherheit in Deutschland zu entsprechen, ist die Nutzung eigener und geeigneter Frequenzen durch die BOS. Nur so kann die erfolgreiche Geschichte der gemeinsamen Infrastruktur für die Kommunikation aller BOS und somit für ihre hoheitliche Aufgabenerfüllung auch in einem zukünftigen BOS-Breitbandnetz ganz im Sinne der staatlichen Souveränität fortgeschrieben werden.
Können die TETRA-Frequenzen nicht weiterhin genutzt werden?
Das von den BOS derzeit genutzte eigenbeherrschte, auf dem TETRA-Standard basierende BOS-Digitalfunknetz fokussiert – technisch bedingt – vorrangig auf die Sprachkommunikation und ist nicht zu einer breitbandigen Datenübertragung fähig. Darüber hinaus steht die TETRA-Technik absehbar vor dem Ende ihres Lebenszyklus‘ und kann nicht mehr zur dringend erforderlichen Weiterentwicklung der Kommunikationsfähigkeit aller BOS beitragen. Zudem sind die im TETRA-Digitalfunknetz genutzten Frequenzressourcen zu gering bemessen, um eine zeitgemäße, breitbandige Sprach- und Datenkommunikation für alle BOS einheitlich einzurichten und zu betreiben.
Was ist stattdessen erforderlich und warum?
Zur Erfüllung ihrer täglichen Aufgabenbewältigung ist es dringend erforderlich, dass die BOS andere und für ihre Zwecke geeignete Frequenzen zur Verfügung gestellt bekommen. Eine Studie des TÜV Informationstechnik GmbH (TÜV IT) hat – auch unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und technologischer Änderungen – einen Frequenzbedarf der BOS im UHF-Band 470-694 MHz von mindestens 60 MHz festgestellt. Sie empfiehlt zur langfristigen und bedarfsgerechten Bereitstellung einsatzkritischer Kommunikationsdienste (Mission Critical Services bzw. MCx-Dienste) die Zuweisung eines international standardisierten Frequenzspektrums an die BOS.
Den Weg vom aktuellen BOS-Digitalfunknetz zu einem eigenbeherrschten BOS-Breitbandnetz zeichnet die 2021 vom Verwaltungsrat (VwR) der BDBOS sowie der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossene Breitbandstrategie BOS. sowie die hierauf fußende und von IMK und VwR BDBOS beschlossene Frequenzstrategie. Diese formuliert als gemeinsames Ziel der BDBOS, des BMI und der IMK die primäre Zuweisung und Zuteilung einer Bandbreite von 60 MHz im UHF-Band 470-694 MHz und hier im Frequenzband 71.
Die zukünftige Nutzung dieses NR/E-UTRA-Betriebsbands n71/71 (663-698 MHz für Uplink gepaart mit 617–652 MHz für Downlink) ist für die BOS so wichtig, da es als einziges Frequenzband im UHF-Band 470-694 MHz vom 3rd Generation Partnership Project (3GPP) – einem Gemeinschaftsvorhaben einer Gruppe von Telekommunikationsverbänden, das Spezifikationen für Mobilfunksysteme der dritten Generation (3G) entwickelt – für die weltweite Breitbandkommunikation standardisiert wurde. In den USA wird dieses Frequenzband bereits für den öffentlichen Mobilfunk verwendet. Beide Aspekte bedeuten mithin eine bereits bestehende Marktverfügbarkeit von Endgeräten und infrastruktureller Technik.
Bund und Länder streben eine exklusive Nutzung des Frequenzbands 71 als sogenanntes „Government only“-Band für hoheitliche einsatzkritische Anwendungen an. Derzeit wird ressortübergreifend auf Ebene von Bund und Ländern eine Konzeption zum UHF-Band erarbeitet, in der Optionen und Szenarien für eine optimierte Nutzungsaufteilung des UHF-Bandes beschrieben werden. Zielrichtung ist die Herbeiführung einer effizienten Nutzung der Frequenzen, die die Frequenzbedarfe von Rundfunk, Militär und BOS sowie der Sekundärnutzer PMSE (Programme Making and Special Events – drahtlose Übertragung von Ton und Bild bei Veranstaltungen), Radioastronomie und Meteorologie im UHF-Band deckt und langfristig sicherstellen soll. Auch die Expertengruppe für einsatzkritische Kommunikation der Europäischen Union (EU), die ‚Mobile Critical Communication Group‘ (MCCG) befürwortet den „Government only“-Ansatz für das Frequenzband 71.
Bund-Länder-Lenkungskreis UHF
Der Bund-Länder-Lenkungskreis UHF (BLLK) ist ein Gremium, das die Frequenznutzung im UHF-Band zwischen Bund und Ländern koordiniert. An der Arbeit des Lenkungskreises sind unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bundesministerien und Ländern beteiligt:
das Bundesministerium des Innern
das Bundesministerium der Verteidigung
das Bundeskanzleramt
die Bundesnetzagentur
die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
die Staatskanzlei Thüringen (für den Rundfunk)
das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen (für die IMK).
Internationale Betrachtung des UHF-Bands 470-694 MHz
Auf der Ebene der EU sowie während der alle vier Jahre stattfindenden Weltfunkkonferenz (letzter Termin: 2023) werden vielschichtige Abstimmungen zur Nutzung von Frequenzen auf politischer, fachlicher und regulatorischer Ebene getroffen.
Die in den Mitgliedsstaaten der EU vertretenen Positionen zur zukünftigen Nutzung des UHF-Bands 470-694 MHz sind selbst innerhalb der jeweiligen nationalen Interessensvertretungen von Rundfunk, PMSE, PPDR (Public Protection and Disaster Relief – öffentlicher Schutz und Katastrophenhilfe) und Mobilfunk nicht einheitlich. Umso mehr ist die Schaffung eines flexiblen, zukunftsorientierten Rahmens in der gesamten Union erforderlich, der die Rollen der Bedarfsträger sowie deren Bedarfe an ihren jeweiligen Verwendungszwecken berücksichtigt (kooperativer Ansatz). Auch bei der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) der EU ist das Interesse einiger Mitgliedsstaaten am Frequenzband 71 als beabsichtigtes Band künftiger PPDR-Breitbandnetze bereits hinterlegt.
Nationale Betrachtung des UHF-Bands 470-694 MHz
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der BOS – und demzufolge zur Gewährleistung der inneren Sicherheit innerhalb der EU und Deutschlands – ist die Umsetzung der von der IMK beschlossenen Frequenzstrategie als gesamtstaatliche Aufgabe zwingend erforderlich. Auf nationaler politischer und fachlicher Ebene sind die Frequenzbedarfe der BOS im UHF-Band über die IMK hinaus bei den Regierungschefinnen und Regierungschefs sowie der Bundesregierung bekannt und anerkannt.
Die aktuellen Regierungsparteien formulieren in ihrem Koalitionsvertrag den Anspruch, sich auf europäischer Ebene bei der Vergabe von UHF-Frequenzen zu positionieren: „Bei der Vergabe der UHF-Frequenzen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine Berücksichtigung aller berechtigten Interessen ein.“
Weiterhin sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines eigenen Frequenzbereichs im UHF-Band 470-694 MHz für die BOS und damit für die Stärkung der inneren Sicherheit: „Der Digitalfunk BOS erhält eine bessere Finanzierung und einen eigenen UHF-Frequenzbereich.“
Gemeinsam für Frequenzen
Die BDBOS, das BMI und die Länder setzen sich auf verschiedenen nationalen und internationalen Ebenen gemeinsam für eine erfolgreiche Erfüllung der berechtigten und zukunftsweisenden Frequenzbedarfe aller BOS in Deutschland ein. Dieser Einsatz für Frequenzen im UHF-Band ist kein Selbstzweck; er dient der Unabhängigkeit von Dritten und somit der Funktionsfähigkeit und Resilienz aller BOS, damit diese im Sinne der staatlichen Souveränität ihre hoheitlichen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit in Deutschland erfüllen können. Und mit der Funktionsfähigkeit aller BOS schafft der resiliente Staat wiederum die Voraussetzungen für eine sicheres soziales Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger.
Quelle und Foto bdbos.dund de Kurzmeldungen