Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum
3. August 2009
Das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) wurde am 31. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Tag danach in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren geschaffen, das sicherstellt, dass die von Bund und Ländern für ihre jeweiligen Bedarfsträger dezentral beschafften digitalen Funkgeräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und so störungsfrei mit den sonstigen Komponenten des BOS-Digitalfunknetzes sowie mit allen anderen Funkgeräten in diesem Netz zusammenarbeiten. Hierzu sieht das Gesetz eine technische Überprüfung der Funkgeräte durch sachverständige Prüfstellen vor. Auf der Basis der entsprechenden Prüfberichte und weiterer Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten eines digitalen Funkgerätes über die Erteilung eines Zertifikats. Ein entsprechendes Zertifikat wird künftig Voraussetzung dafür, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt werden dürfen. Übergangsregelungen ermöglichen eine schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat.