DO1OTD Thomas Donckel"
Betreff: Bericht Verwaltungsgerichtsverhandlung in Karlruhe
Aus dem DARC-Deutschland-Rundspruch 42/2009 vom 22.10.2009
Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden
Funkamateurs auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu
elektromagnetischen Störungen einer Access-PLC-Anlage in Mannheim und
damit entsprechenden neutralen Messungen nicht stattgegeben. Der Antrag
auf weitere Bearbeitung der elektromagnetischen Störungen durch die
Bundesnetzagentur wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem Hinweis auf den
Ermessensspielraum der Behörde und der bereits erfolgten intensiven
Bearbeitung. Damit hat wohl der PLC-Betreiber in Mannheim zunächst einen
Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die
Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht zur
Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist
infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang im
Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem die
Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen aus dem EMVG
nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung des DARC e.V. Klage
erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils wird der DARC-Vorstand die
Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.
In meinem Anhang der ausführliche Bericht im PDF-Format, von Eberhard Busch,
DL8XV, dem EMV- Referenten des DARC-Distriktes P, für Euch.
73 de Bernhard, DL6XB...