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Einsatzleitstellen von derzeit knapp vierzig Leitstellen auf zwölf neu

Einsatzleitstellen von derzeit knapp vierzig Leitstellen auf zwölf neu

#1 von Detlef Wipperfürth , 18.09.2013 04:10

Einsatzleitstellen von derzeit knapp vierzig Leitstellen auf zwölf neu einzurichtende Leitstellen und deren Einbindung in den Digitalfunk dar.

Polizeireform bleibt in der Kritik
Quo vadis "mehr Polizeipräsenz in der Fläche"?



Der baden-württembergische Landtag hat jüngst die von Innenminister Reinhold Gall initiierte Polizeireform beschlossen. Die Reform hatte von Anfang an nicht nur seitens der Oppositionsparteien, sondern auch aus Kreisen der Gewerkschaften, der Landräte und Kommunen eine breite Debatte, Zweifel und Kritik ausgelöst. (13.09.2013)
Über die Polizeireform in Baden-Württemberg sprach der Behörden Spiegel mit dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Behörden Spiegel: In vielen Bundesländern sind in den letzten Jahren ähnliche Polizeire-formen wie nun auch in Baden-Württemberg durchgeführt worden. Die Notwendigkeit, die Polizei angesichts der veränderten Sicherheitslage und der zunehmenden Aufgabenbelas-tung zukunftsfähig zu machen, besteht. Worin liegt die Kritik an der Reform in Baden-Württemberg?

Dr. Rülke: Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Polizeireform. Die Reinhold-Gall-Reform lehnen wir aber aufgrund ihrer Radikalität ab. Die Verschmelzung von vier Landespolizeidi-rektionen mit 37 Polizeipräsidien und -direktionen zu zwölf regional zuständigen Polizeiprä-sidien, bei der sich mehr als 3.600 Beamte mit einem neuen Dienstort anfreunden müssen, lässt jedes Augenmaß vermissen. Die grün-rote Polizeireform wird teuer, ist regional unaus-gewogen und verbraucht letztlich mehr Ressourcen, als sie einspart. Wir wollen eine Polizei-reform mit Bedacht, statt einen Kahlschlag im ländlichen Raum, mit dem die vor Ort beste-henden Strukturen wie zum Beispiel die kommunale Kriminalprävention zerschlagen wird, die Innere Sicherheit geschwächt und Bürgernähe verloren geht.

Behörden Spiegel: Innenminister Gall spricht bei der Polizeireform von einer deutlichen Steigerung der Effizienz der Polizei in der Fläche. Ist dies möglich?

Dr. Rülke: Wir vertrauen der Zusage des Ministers, an den 150 Polizeirevieren und knapp 360 Polizeiposten im Land nicht zu rütteln. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass der zur Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse notwendige Stellenab-bau im öffentlichen Dienst des Landes bis 2020 auch an der Polizei nicht spurlos vorbeigehen wird und dadurch Polizeidienststellen vor Ort künftig nicht mehr den Sicherheitsbedürfnissen entsprechend besetzt werden können. Unbeschadet davon bestehen Sicherheitsbedenken im ländlichen Raum bei besonderen Einsatzlagen und außergewöhnlichen Ereignissen. Mangelnde Sach- und Ortskenntnisse der in großer Entfernung agierenden Führungskräfte sind keine guten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verlauf. Die Aussage, mit den durch die Reform freigesetzten Kräften den Streifendienst personell aufzustocken und dar-über hinaus Kapazitäten für die Kriminalpolizei zur Bekämpfung neuer beziehungsweise schwerer Kriminalitätsformen zu schaffen, ist reine Augenwischerei.

Bei dem freigesetzten Personal handelt es sich fast ausnahmslos um Führungskräfte. Bisheri-ge Führungskräfte im Revier- oder Streifendienst einzusetzen ist aufgrund der hohen arbeits- und beamtenrechtlichen Hürden kaum möglich. Solche Änderungen können nicht nach Lust und Laune der Landregierung vorgenommen werden. Also keine Spur von mehr Polizeiprä-senz in der Fläche. Im Gegenteil, zu Lasten des ländlichen Raums wird die Kriminalpolizei durch die Schließung der Kriminalaußenstellen aus der Fläche zurückgezogen. Die angekün-digte Freisetzung von Kapazitäten zur Bekämpfung neuer beziehungsweise schwerer Krimi-nalitätsformen kann man dem Wunschdenken der Landesregierung zuordnen. Ob die freige-setzten Kräfte für diese Aufgabe überhaupt geeignet sind und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, ist nie einer Prüfung unterzogen worden.

Behörden Spiegel: Kritik wird geäußert am Zuschnitt der Polizeipräsidien und an den zu niedrig angesetzten Kosten für die Umsetzung der Reform. Die Landesregierung hat die Kosten der Reform mit 123 Millionen Euro in 15 Jahren veranschlagt.

Dr. Rülke: Die Zahl der Polizeipräsidien stimmt zwar mit der der baden-württembergischen Regionen überein. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche der Polizeipräsidien zerstört aber die bewährten seit fast vierzig Jahren gewachsenen regionalen Bezüge. Regionale Ori-entierungen der Bürger im täglichen Leben sind nicht berücksichtigt worden. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche der Präsidien eher an der geographischen Verteilung der Wahlkreise der Spitzenpolitiker der Partei des Innenministers ausgerichtet wurde.

Die von der Landesregierung veranschlagten Kosten für das Prestigeprojekt entbehren einer seriös geplanten Grundlage. Allein der gewählte Zeitraum von 15 Jahren für die Kalkulation der Kosten spricht Bände. Darüber hinaus lässt sich leicht feststellen, dass zahlreiche Maß-nahmen explizit überhaupt nicht einbezogen und andere viel zu niedrig kalkuliert wurden. Um das Projekt im Parlament durchzubringen, wurden die Kosten für die Reform politisch schön gerechnet. Realistisch ist mit mindestens 400 bis 500 Millionen Euro für die Reform zu rechnen. Geld spielt für die grün-rote Landesregierung nun aber mal keine Rolle. Es wird ein Haus gebaut, ohne die Kosten seriös kalkuliert zu haben. Um die Flut von Versetzungen be-wältigen zu können, ist eigens ein EDV-Programm für 80.000 Euro entwickelt worden. Um die Konformität der Polizeichefs mit dem Reformvorhaben sicherzustellen, erhöht sich die Zahl der teuren B-Stellen (B2 und B3) nun von bislang sieben auf dreißig.

Behörden Spiegel: Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung der Polizeistruktur-reform stellt die Zentralisierung der Einsatzleitstellen von derzeit knapp vierzig Leitstellen auf zwölf neu einzurichtende Leitstellen und deren Einbindung in den Digitalfunk dar. Hier-für sind nicht nur umfangreiche Neubau- oder Umbaumaßnahmen notwendig, sondern auch eine Vielzahl neuer technischer Einrichtungen zu beschaffen. Sie haben in diesem Zu-sammenhang die Auftragsvergabe für die Installation neuer Leitstellenabfrage- und Ver-mittlungstechnik für die Polizei bei der Landesregierung hinterfragt. Was veranlasste Sie zu dieser Anfrage und was ist der Stand der Dinge?

Dr. Rülke: Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt bekanntlich europaweit geltenden Regeln, die es einzuhalten gilt, um einen offenen, fairen und marktgerechten Wettbewerb zu gewährleisten und einen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Da ist es doch geradezu selbstverständlich, dass ich als wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion einen Vorgang hinterfrage, bei dem das Land einen Auftrag in siebenstelliger Höhe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorhergehenden europaweiten Teilnahmewettbewerb und Ausschreibung vergeben will. Ein Auftrag, der in allen anderen Bundesländern dem Vergaberecht entsprechend im Wettbewerb vergeben wurde. Die Stellungnahme des Innenministeriums zu meiner Anfrage war wenig aussagekräftig und überzeugend. Wie geplant hat das Innenministerium die Aufgabe dann auch ohne vorherigen Wettbewerb einem Unternehmen ohne nennenswerte Referenzen für derartige Aufträge übertragen. In dem von einem Wettbewerber initiierten Vergabestreitverfahren, das inzwischen beim OLG Karlsruhe anhängig ist, sind Dinge zutage getreten, die den Verdacht von gesetzeswidrigen Ausschreibungspraktiken und Wettbewerbsverletzungen nähren. Dem Land Baden-Württemberg droht zum zweiten Mal in seiner Geschichte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Bekanntmachung des Innenministeriums im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften über die Vergabe des Auftrages „Einbin-dung digitaler Funktechnik in das Einsatzleitsystem der Polizei zur ergebnis- und kontextbe-zogenen Steuerung“ im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verschleierte anscheinend die tatsächliche Beschaffung eines Sprachvermittlungssystems. Abgesehen von den zur Disposition stehenden Verstößen gegen das Vergaberecht ist für die hoch sicher-heitsrelevante, komplexe und technisch anspruchsvolle Aufgabe, die selbst für die großen Entwicklungsabteilungen international agierender Unternehmen eine besondere Herausfor-derung darstellt, eine Lösung in Auftrag gegeben worden, die weder dem Stand der Technik entspricht noch funktionell jemals erprobt wurde. Und das bei einem Unternehmen, das, wie gesagt, keine nennenswerten Referenzen für eine solche Aufgabe vorweisen kann. Insoweit steht auch die Sicherheit der Bürger auf dem Spiel. Notrufe, Einbruch- und Überfall-meldungen müssen störungsfrei übermittelt und funktionsgerecht bearbeitet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Minister Gall über die Interna informiert und sich der mit der Auftragsvergabe verbundenen Risiken bewusst ist. Möglicherweise kümmert sich Gall auch zu wenig um wichtige Dinge oder hat sein Haus nicht im Griff.

Quelle: http://www.behoerden-spiegel.de/icc/Inte...94f59a5fb42.htm


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Detlef Wipperfürth
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zuletzt bearbeitet 18.09.2013 | Top

   

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