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Hessen: Dillenburg/Haiger/Herborn/Wetzlar Heege gilt jetzt als Beschuldigter JUSTIZ Betrug bei Digitalfunk-Kursen? / Staat

Hessen: Dillenburg/Haiger/Herborn/Wetzlar Heege gilt jetzt als Beschuldigter JUSTIZ Betrug bei Digitalfunk-Kursen? / Staat

#1 von Detlef Wipperfürth , 10.02.2015 15:50

10.02.2015 16:40 Uhr 11/07 Hessen: Dillenburg/Haiger/Herborn/Wetzlar



Heege gilt jetzt als Beschuldigter
JUSTIZ Betrug bei Digitalfunk-Kursen? / Staatsanwalt lädt Kreisbrandinspektor vor

Dillenburg/Haiger/Herborn/Wetzlar. Kreisbrandinspektor Rupert Heege gilt nun in dem Ermittlungsverfahren der Wetzlarer Staatsanwaltschaft zur Abrechnung der Digitalfunk-Kurse für Feuerwehrleute offiziell als Beschuldigter.

Die Ermittlungen von Oberstaatsanwalt Uwe Braun wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs richten sich inzwischen konkret gegen Heege. "Er hat nun den Status eines Beschuldigten", sagte Braun. Der Staatsanwalt hatte Heege am Montag vorgeladen. Denn als Beschuldigter sei Heege bislang noch nicht gehört worden. Allerdings habe sich der Kreisbrandinspektor nicht zu den Vorwürfen geäußert, erklärte Braun auf Anfrage

Braun geht davon aus, dass sich Heege einen Rechtsanwalt nimmt. Dieser könne dann die Akten einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Üblicherweise betrage die Frist für eine Stellungnahme zwei bis drei Wochen. Erst danach will der Staatsanwalt entscheiden, was aus dem Ermittlungsverfahren wird, ob sie Heege gegebenenfalls vor einem Gericht anklagt.

Vor einem halben Jahr, zu Anfang des Verfahrens, hatte der Staatsanwalt noch betont, der Verdacht richte sich nicht gegen eine bestimmte Person. Und: Erst das Ermittlungsverfahren solle klären, ob es ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt sei und wer verantwortlich sei. Die Frage der Verantwortung scheint geklärt. Bleibt die Frage der strafrechtlichen Relevanz. Im Raum stehen Untreue und Betrug. Es geht dabei um die Abrechnung der Digitalfunk-Kurse für Feuerwehrleute im Lahn-Dill-Kreis. Es geht aber nicht darum, dass sich Heege persönlich bereichert haben soll, sondern dass er die Kreisverwaltung "übervorteilt" haben soll.

Die Brandschutzabteilung unter Heege hatte die Verantwortung für diese Kurse. Und sie hatte den teilnehmenden Feuerwehrleuten das Verpflegungsgeld von 6,14 Euro pro Person - das die Landesfeuerwehrschule zur Verfügung stellte - nicht weitergeleitet. Das Geld wurde stattdessen für die Bezahlung der Kurs-Ausbilder verwendet. Demnach könnte Heege das Geld zweckentfremdet, also veruntreut haben. Inzwischen hat der Kreis rund 12 000 Euro an die Städte und Gemeinden für deren Feuerwehrleute weitergeleitet.

Inzwischen hat der Kreis rund 4000 Euro an das Land zurückgezahlt

Außerdem hatte der Kreisbrandinspektor 40 Teilnehmer pro Digitalfunk-Kurs gefordert - entgegen der Vorgabe der Landesfeuerwehrschule; deren Konzept sah nur 20 Teilnehmer vor. Heege wollte so offenbar die Zahl der Kurse und somit die Kosten für die Ausbilder senken. Allerdings rechnete er später auf den vorgedruckten Abrechnungsformularen der Feuerwehrschule 20 Teilnehmer pro Kurs ab - und somit die doppelte Anzahl der tatsächlich veranstalteten Kurse. Auf diese Weise könnte Heege die Feuerwehrschule um Geld betrogen haben. Inzwischen hat der Kreis rund 4000 Euro an das Land zurückgezahlt.

Diese Sachverhalte - ohne eine rechtliche Würdigung - hat auch die Revisionsabteilung des Kreises so festgestellt.

Quelle: http://www.mittelhessen.de/…/region-dillenburg_artikel,-Hee…


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Detlef Wipperfürth
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