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Neues EMVG vom Bundestag verabschiedet

#1 von Detlef Wipperfürth , 30.09.2016 17:47

30.09.2016 Neues EMVG vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2016 in zweiter und dritter
Lesung das neugefasste "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Betriebsmitteln" (EMVG) verabschiedet.

Der Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes entspricht dem in der
Bundestags-Drucksache 18/8960 enthaltenen Text; lediglich vier Änderungen
wurden aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie eingearbeitet. Die Eingaben von Funkamateuren, die insbesondere eine
Verbesserung der Regelungen zur Störungsbearbeitung gefordert hatten,,
wurden nicht berücksichtigt.

Vier Bundestagsabgeordnete nahmen zu dem Gesetzentwurf Stellung:

Klaus Barthel (SPD) sagte, man habe viele Reaktionen aus dem Bereich des
Amateurfunks bekommen und sorgfältig geprüft. Er würde sich wünschen, "dass
in anderen Bereichen betroffene Bürger sich ähnlich intensiv und kompetent
in parlamentarische Verfahren einbringen würden". Völlige Gleichstellung des
Amateurfunks mit öffentlichen TK-Netzen sei nicht gerechtfertigt und auch
nicht EU-konform. Mit dem Gesetz sei die EU-Richtlinie praktisch 1:1
umgesetzt worden. Die Regelungen zur Störungsbearbeitung seien fair. Die
BNetzA müsse aber technisch und personell in der Lage sein, ihre Aufgaben
wahrzunehmen. Dafür setze man sich ein.

Ralph Lenkert (Die Linke) monierte, dass die BNetzA bei Störungen eingreifen
KANN, aber nicht MUSS. Der Amateurfunk werde entgegen den Vorgaben nicht
ausreichend geschützt. Funkamateure würden bei Katastrophen oft wichtige
Funknetze aufbauen. Wenn sie wegen Störungen die Lust am Amateurfunk
verlieren, würde diese Rückfallebene verloren gehen. Die Linke habe zu dem
Gesetz eine Anhörung haben wollen. Das sei von CDU/CSU, SPD und den Grünen
abgelehnt worden. Der Bundestag werde "nachsitzen" müssen, entweder weil die
EU Mängel des Gesetzes moniert oder "Ihnen Amateurfunker und Radiohörer aufs
Dach steigen".

Hansjörg Durz (CDU/CSU) erläuterte den Werdegang und den Anwendungsbereich
des Gesetzes. Die Funkamateure hätten sich engagiert eingebracht. Man
schätze die Arbeit der Funkamateure, nicht zuletzt wegen deren Bemühungen, z
B. "junge Menschen für Technik zu begeistern". Man sei aber zu dem Ergebnis
gekommen, "dass das bestehende Instrumentarium einen sinnvollen und vor
allem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen
darstellt". Die Statistik zeige, dass die Zahl der Störungsmeldungen von
Funkamateuren in den letzten Jahren konstant geblieben sei. Was den Verweis
im Gesetz auf den Klageweg angeht, so habe es im letzten Jahr nur zwei
Klagen gegeben. Amateurfunk sei nicht privilegiert; die Störungsbearbeitung
habe in der Vergangenheit funktioniert und es finde keine Schlechterstellung
des Amateurfunks statt.

Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) ging ebenfalls auf den Amateurfunk
ein. Dieser sei wichtig. Man habe gelesen, was der DARC geschrieben hatte,
aber auch, was Gerichte dazu sagen, z.B. das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen. Bedenken hinsichtlich einer Diskriminierung der Funkamateure
seien nicht berechtigt, Es gebe auch kein Recht auf Störungsfreiheit.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
gegen die Stimmen der Fraktion "Die Linke" angenommen; die Fraktion "Bündnis
90/Die Grünen" enthielt sich der Stimme.

Eine Aufzeichnung der Bundestagssitzung kann im Internet unter
http://tinyurl.com/hnd7p9t abgerufen werden.

Das neue EMVG muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt
am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
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