Schleswig-Holsteinischen Herzogtum Lauenburg/Kiel:
Ehrenamtliche Wasserretter endlich auch gesetzlich anerkannt somit dürfen Sie auch mit Blaulicht fahren und den Digitalfunk benutzen.
Der Landtag soll die Gesetzesänderung noch in dieser Woche beschließen.Dieser rechtliche Rahmen befähigt die Wasserretter der Hilfsorganisationen nun endlich, nach landesweit gleichen Standards in der Notfallrettung auf und an Gewässer –nun auch „offiziell“ –mitzuwirken.–Besonders wichtig ist dies im Einsatzfall zum Beispiel für die Nutzung von behördlichem Digitalfunk und von Sonderrechten („Blaulicht“) im Straßenverkehr.Die eingesetzten und anerkannten
Wasserrettungseinheiten sind nun hinsichtlich des Digitalfunks (BOS-Digitalfunk), der Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie der Nutzung von Sonderrechten den Einheiten zum Beispiel von Freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten gleichgestellt. Die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten erfolgt durch das für Inneres zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein.„Dieser Schritt der Einbindung war nach Jahren zäher Verhandlungen mehr als überfällig“, so Jochen Möller, Präsident des DLRG-Landesverbandes Schleswig-Holstein.
„Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben fast 60 Menschen in Schleswig-Holstein ihr Leben im Wasser verloren. In diesem Jahr sind bereits mindestens 23 Menschen in verschiedensten Gewässern im Land ertrunken.
Quelle: Herzogtum Direkt