BDBOS-Zertifizierungsordnung in Kraft
Zertifizierung für Endgeräte stellt Interoperabilität im TETRA-Digitalfunk sicher
Mit der Veröffentlichung der Zertifizierungsverordnung am 22.12.2010 (BGBL I, S. 2120) sind die rechtlichen Grundlagen für die Zertifizierung von Endgeräten zur Nutzung im Digitalfunk BOS vervollständigt worden.
Der funktionsgerechte Betrieb des Digitalfunks BOS setzt voraus, dass alle Endgeräte untereinander und mit den übrigen Komponenten des Digitalfunk BOS interoperabel sind und nicht stören. Um dies sicherzustellen, dürfen dem BDBOS-Gesetz nach im Digitalfunk BOS nur solche Endgeräte verwendet werden, die von der Bundesanstalt zertifiziert worden sind. Die BDBOS-Zertifizierungsverordnung regelt Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens und der Inhalte des Zertifikats.
Die Zertifizierung setzt eine technische Überprüfung des Endgerätes – im Regelfall durch eine sachverständige Prüfstelle – voraus. Vorläufig können Endgeräte bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2011 auch ohne Zertifikat im BOS-Digitalfunknetz verwendet werden.