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Seefunk Digital

#1 von Detlef Wipperfürth , 10.01.2008 14:07

UKW - Die Basis für Kommunikation und Sicherheit mit und ohne GMDSS
Auch im Zeitalter mobiler Telefone kann man in der Sportschifffahrt nicht auf das Funken mit Ultrakurzwelle verzichten. Das folgende Special wird die Vorteile von UKW zeigen und Begriffe wie „ATIS“ oder „GMDSS“ klären. Darüber hinaus klären wir Sie auf über die in Kürze in Kraft tretenden Veränderungen im „Scheinwesen“ des Sprechfunks. Den Schluss bilden Informationen über den richtigen Umgang mit dem Gerät und die korrekte Abwicklung von Funksprüchen. Last but not least darf natürlich eine Produktionsübersicht nicht fehlen.

UKW - buten und binnen noch immer der bessere Retter


Sehr häufig erreicht die Zentrale der DGzRS ein Seenotruf über eines der neuen Mobilnetze, wie das C-, D- oder E-Netz. Dem tragen die weltweit besten Retter des Wassersports auch seit einiger Zeit gebührend Rechnung und haben die bundeseinheitliche Nummer 124124 geschaffen, mit der man ohne Vorwahl die Seenotleitung in Bremen erreicht. Natürlich lässt sich im allergrößten Notfall sogar über Feuerwehr oder Polizei etwas bewegen, doch dies kann wahrlich nur eine Notlösung sein.

Nie sollte man vergessen, dass, zumindest beim derzeitigen Stand der Technologie, ein Mobiltelefon kein Einsatz für ein UKW-Seefunkgerät sein kann. Auch wenn die heutigen Handys klein, praktisch und ohne Funkzeugnis zu bedienen sind, zudem auch von der Reichweite (Abdeckung der Funknetze) her in vielen Fällen ausreichend sind, gibt es immer noch viele Argumente, Die für UKW sprechen. So kann zum Beispiel ein Wasserfahrzeug mit Mobiltelefon im Notfall nicht angepeilt und damit auch nicht geortet werden. Jeder SAR-Hubschrauber oder DGzRS-Kreuzer ist mit einem UKW-Peilsystem ausgerüstet. Der Träger des UKW-Gerätes, welches den Notfallspruch absetzt, kann binnen kurzer Zeit gepeilt werden, wie bei einer einfache Kreuzpeilung, die wir aus der Navigation kennen. Damit ergibt sich sehr schnell auch ohne GPS-Gerät eine exakte Position.

Ferner kann eine Notmeldung, wie sie zum Beispiel notwendig wird, wenn ein Crewmitglied über Bord gefallen ist, über ein Mobiltelefon nur an eine Adresse gesandt werden. Andere Yachten im nahen Bereich des Unglücks können also nicht angesprochen werden. Und gerade diese Schiffe, egal ob Berufs- oder Freizeitschifffahrt, wären in vielen Fällen viel schneller an der Unglücksstelle als die SAR. Ein Sportboot, das nur mit Mobilfunk ausgerüstet ist, begibt sich also in eine gewisse seemännische Isolation. Die normalen Mobiltelefone haben natürlich auch ein Reichweitenproblem. Das liegt an der deutschen geringeren Sendeleistung der Handys – verglichen mit festinstallierten UKW-Funkanlagen – und an dem Bereich, der durch den Netzanbieter abgedeckt wird. Hier ist auf offenem Wasser immer Schluss mit Senden und Empfangen. Also: so schön und oft unverzichtbar ein Handy auch sein mag, auf dem Wasser spricht noch vieles für UKW!
Also: so schön und oft unverzichtbar ein Handy auch sein mag, auf dem Wasser spricht noch vieles für UKW!



Die Scheine


UKW-Sprechzeugnis berechtigt zum Sprechfunk auf Ultrakurzwellenfrequenzen des Seefunkdienstes. Berechtigt nicht zur Teilnahme am GMDSS.

Allgemeines Sprechfunkzeugnis berechtigt zum Sprechfunk auf Frequenzen des Seefunkdienstes. Berechtigt nicht zur Teilnahme am GMDSS.

Allgemeines Betriebszeugnis beinhaltet das Allgemeine Sprechfunkzeugnis und gestattet die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS. Mit diesem Zeugnis hat man die Berechtigung für alle GMDSS-Anlagen, egal ob UKW, Grenzwelle, Kurzwelle oder Satellitenfunk. GMDSS ist für die Schifffahrt kein Muss, sondern ein sinnvolles Kann! Nur im Bereich der Berufsschifffahrt ist seit dem 1.2.1999 bei allen ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen ab 300 BRZ, die SOLAS 74/88 unterliegen, GMDSS zwingend notwendig. Für neue Fahrzeuge gilt dies sogar schon seit dem 1.2.1995. Wer also die Möglichkeiten von GMDSS nutzen möchte, braucht eine Prüfung; ohne Qualifikation dürfen die neuen Geräte nicht benutzt werden. Denn die jüngste Vergangenheit hat schon häufiger gezeigt, dass die Unkenntnis einiger Skipper einen DSC-Alarm ausgelöst hat. Wer aber nicht die Möglichkeiten der digitalen Technik nutzen möchte, kann seine alten Geräte mit den alten Scheinen weiter nutzen. Erstaunlicherweise schrecken viele Sportschiffer eher vor der neuen Prüfung als vor der Anschaffung eines neuen Gerätes zurück. Wer weitere detaillierte Informationen möchte, der wende sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: http://www.bundesnetzagentur.de



Was ist ATIS?


Der Leser wird erstaunt sein, dass bei der Nennung der einzelnen Zeugnisse nirgends das Kürzel ATIS auftaucht. Kein Wunder, ist doch dieses seit dem 1. September 1996 vorgeschriebene System im Binnenschifffahrtsfunk ein Zusatz, der sich auf die Binnenschifffahrtsstraßen bezieht. ATIS steht dabei für „Automatic Transmitter Identification System“, auf gut deutsch, ein System für die automatische Erkennung von Schiffsfunkwellen mit Hilfe ihrer automatisch ausgesendeten Kennung auf einfache und schnelle Art und Weise identifizieren. Diese Signal besteht aus einem zehnstelligen Code, der sich wie folgt zusammensetzt:
aus der Ziffer 9 (Kennzahl für Schiffsfunkstellen),
der dreistelligen nationalen Kennzahl (für Deutschland 211) und
dem in Ziffern umgewandelten Rufzeichen der Schiffsfunkstelle.

Dieses Signal wird nach dem Loslassen der Sprechtaste automatisch ausgesandt. Die Aussendung dauert 300 msec und enthält Töne unterschiedlicher Höhe. Der eine oder andere mag diese „Musik“ als störend empfinden, für diesen Fall gibt es die sogenannten „ATIS-Killer“. Sie unterdrücken den Empfang des Signals und sind nach der neuen regionalen Vereinbarung gestattet. Wer nun also an Bord ein altes Gerät hat, sollte den Gerätehersteller fragen, inwieweit ein Baustein mit einem sogenannten ATIS-Coder hinzugefügt werden kann. Neuere Funkgeräte, die ab November 1993 ihre Zulassung erhielten, sind mit diesem Coder ausgerüstet. Wichtig für die kommende Saison ist nun, zu beachten , dass der Stichtag für festeingebaute Geräte der 1.9.1996 war. Ab diesem Tag mussten die Geräte den ATIS-Coder haben. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt die Betriebsgenehmigung. Für alle tragbaren Geräte galt Gleiches schon für den 1.9.1994. Mit dem Kauf eines neuen Funkgerätes ist kein Automatismus hinsichtlich der ATIS-Codierung verbunden.
Der Betreiber bekommt den für die Funkstelle geltenden ATIS-Code von der Reg-TP Außenstelle Mülheim (Bei Kombianlagen für See- und Binnenfunk Außenstelle Hamburg) mitgeteilt. Er muss diesen der Fachfirma mitteilen, die ihn in seine Funksendestelle einspeichert. Ein Rat noch zum Schluss: Wie immer in ausländischen Gewässern sollte man sich über Besonderheiten informieren. Nicht nur im navigatorischen, sondern auch im Bereich der Benutzung von Funkanlagen kann es Unterschiede geben. Als Beispiel sei hier das niederländische Ijsselmeer genannt. Hier Muss die Funkanlage über eine ATIS-Einrichtung verfügen. Vielen Skippern ist nicht klar, dass ATIS-Funkanlagen nicht am Seefunkverkehr teilnehmen können und dass DSC-Funkanlagen nicht am Binnenschifffahrtsfunk dürfen. Wer dennoch am Seefunk und am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchte, sollte sich bei der Anschaffung eines Gerätes über die Möglichkeiten von Kombianlagen oder Erweiterungsbausteinen erkundigen.



Was bedeutet GMDSS?


Seit den Zeiten des Tastfunks gilt „SOS“ als Synonym für den Notfall, obwohl dass im Zeitalter des Sprechfunks eigentlich das „Mayday“ an seine Stelle trat. Das neue Zauberwort im Funkbereich heißt GMDSS . Die Internationale Organisation für die Seeschifffahrt, die IMO, hatte 1992 das sogenannte Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) eingeführt. Dieses neue, weltweit funktionierende Seenot- und Sicherheitsfunksystem ermöglicht schnellere und genauere Übermittlung in einem Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsfall. Ermöglicht wird dies einerseits durch die parallele Nutzung von Satelliten- und landgestützten Funkstellen, andererseits durch das neue DSC (Digital Selectiv Calling). Dieses digitale Selektivrufverfahren kann im Notfall durch nur einen einzigen Tastendruck den gesamten Notruf absetzen und dadurch alle Informationen übermitteln, die für die Retter notwendig sind.

Im Detail sieht dies wie folgt aus: Eine Motoryacht mit einem UKW-Telefon mit DSC, das in der Lage ist, einen GMDSS-Alarm auszulösen, befindet sich in einer Notsituation. Der Skipper sendet über eine spezielle Taste den Notruf ab, und zwar nicht, wie in der Vergangenheit, über Kanal 16, sondern über Kanal 70 . Das Gerät sendet nun die Schiffsidentitätsnummer (DSC-ID-Nummer), die genaue derzeitige Position, die Uhrzeit und, sofern dies im Gerät vorgesehen ist, auch eine Codenummer, mit der die Art der Havarie mitgeteilt wird. Kommt außerdem noch eine Vernetzung mit einem GPS hinzu, so wird permanent die Position aktualisiert. Wichtig ist, dass es beim DSC verschiedene Kategorien gibt.

Klasse D: Voll-DSC, ermöglicht Senden, Empfangen und Quittieren; alle DSC-Anrufe wie Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsanruf sind möglich, ständige automatische Hörbereitschaft auf Kanal 70, die Art des Notanrufs wie z. B. Wassereinbruch, Sinken, Feuer etc. kann automatisch gesendet werden.

Klasse A: Voll-DSC für die Berufsschifffahrt, ermöglicht Senden, Empfangen und automatisches Quittieren.

Was ist GMDSS?

Das Global Maritime Distress and Safety System ist ein neues, weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem.

Was bietet GMDSS?

Das GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Kommunikation in Notfällen. Es erlaubt die parallele Nutzung von terrestrischem und Satelliten-Funk, verwendet den digitalen Selektivruf zur Alarmierung und ersetzt die Morsetechnik durch die Fernschreibtechnik, die Alarmierung im Seenotfall ist weitgehend automatisiert.

Wie wurde GMDSS eingeführt?

In Stufen:
seit 1.2.92 Nutzung möglich
seit 1.2.93 teilweise Ausrüstungspflicht
seit 1.2.95 Ausrüstungspflicht für neue Fahrzeuge ab 300 BRZ
seit 1.2.99 Ausrüstungspflicht für alle Fahrzeuge ab 300 BRZ

Welche Ausrüstung ist zur Nutzung des GMDSS erforderlich oder Pflicht?

Seegebiet A 1 (Küstennähe bis ca. 30 sm, UKW-Versorgung): UKW-Funkanlage
Seegebiet A 2 (bis ca. 150 sm, Grenzwellenversorgung). UKW- und Grenzwellenfunkanlage
Seegebiet A 3 (Erde ohne Polkappen): Grenzwellenfunkanlagen und Kurzwellenfunkanlagen oder Satellitenfunkanlagen
Seegebiet A 4 (nicht wie A 1bis A 3 funktechnisch versorgt): Grenzwellenfunkanlagen und Kurzwellenfunkanlagen



Was ist mit Kanal 16?


Am 31.1.1999 haben alle deutschen Küstenfunkstellen ihren Dienst eingestellt. Dies bedeutet, dass ab dem 1.2.99 die Hörwache auf Kanal 16 nicht mehr existiert. Der digitale Selektivruf ersetzt seitdem die Hörbereitschaft. Der Rückzug der Deutschen Telekom erzeugt zukünftig ein großes Loch. Dies wird nun glücklicherweise von der DGzRS sowie kommerziellen Anbietern teilweise gestopft. Im deutschen Küstenbereich wird der UKW-Kanal 16 von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger abgehört. Da die Rettungsleitstelle, das Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) in Bremerhaven im Notfall schon immer die Koordinierung hatte, ändert sich für den Sportschiffer wenig.

Wer über sein UKW-Telefon handvermittelte Gespräche ins öffentliche Netz haben möchte, kann sich auch nicht mehr an die Küstenfunkstellen wenden. Diese Lücke wird vom Schiffsmeldedienst in Hamburg (SMD) geschlossen. Dazu hat der SMD dreizehn Küstenfunkstellen eingerichtet, die an der gesamten deutschen Küste verteilt sind.

Neben den Möglichkeiten zu telefonieren bietet dieser Dienst auch wieder einen UKW-Seewetterdienst, und zwar jeweils um 9.30 Uhr GZ, um 12.00 Uhr GZ, und um 16.30 Uhr GZ auf den Arbeitskanälen.
Kontakt: Schiffsmeldedienst GmbH, Bubendeyweg 33, 21129 Hamburg, Tel. 040/74115412



Funksprüche


Nicht nur der Skipper an Bord muss sich mit der UKW-Anlage auskennen. Vor Fahrtantritt gibt es im Rahmen der Sicherheitseinweisung für die Crew auch eine ausführliche Einweisung in das UKW-Gerät. Am besten hängt in der Navi-Ecke ein auffälliger, einlaminierter Zettel, der eine kurze Bedienungsanleitung und den Ablauf des Funkverkehrs im Notfall darstellt. Der Nichtfunker sollte über folgenden Ablauf informiert werden, wenn der Alarm nicht mit GMDSS ausgelöst wird:

Sicherung für das UKW-Gerät, Einschalten des Gerätes und Lautstärkenregelung, Rauschsperre erklären und überprüfen ob der Kanal frei ist, Kanal 16 einschalten, Sprechtaste drücken, solange gesprochen wird, dann loslassen. Langsam und deutlich sprechen, Wichtiges wiederholen, Aufbau des Notanrufes und der Notmeldung beachten, Gespräch mit ‘‘Bitte kommen‘‘ oder ‘‘Over‘‘ beenden.

Aufbau des Notanrufes
Mayday Mayday Mayday
hier ist
Schiffsname (dreimal wiederholen)
Rufzeichen (buchstabieren)

Aufbau der Notmeldung
Mayday (nur einmal)
Schiffsname (nur einmal)
Rufzeichen (buchstabieren)
Position nach Länge und Breite

(häufig ist zur Ergänzung die Nennung eines Ortes oder einer Tonne in unmittelbarer Nähe hilfreich)
Art des Notfalls, der benötigten Hilfe
Beenden des Funkspruchs mit "Over" oder "Kommen"

Ablauf des Notverkehrs im GMDSS

Der DSC-Anruf , im folgenden Beispiel als Notalarm, ist immer nach eine bestimmten Muster aufgebaut. Vor der Aussendung des Anrufes sollte der Funker in Ruhe alle notwendigen Informationen zusammentragen. Einige Informationen sind dabei schon gleich automatisch im DSC-Controller eingegeben, zum Beispiel die eigene MMSI, die Maritime Mobile Service Identy oder auf gut deutsch die Seefunkstellennummer. Bei der Einstellung der DSC-Einrichtung ist die entsprechende Bedienungsanleitung unbedingt genau zu beachten. Für die Aussendung des Anrufes sind dann folgende Schritte erforderlich:
Das UKW-Gerät wird auf Kanal 70 gestellt, falls dies nicht automatisch geschieht
Auswahl oder Eingabe am Controller
a ) Distress
b ) Art des Notfalls, folgende Differenzierungen stehen zur Verfügung:
fire, explosion (Feuer, Explosion)
flooding (Wassereinbruch)
collision (Kollision)
grounding (Grundberührung)
listing and danger of capsizing (Schlagseite und Kentergefahr)
disabled and adrift (manövrierunfähigkeit und treibend)
undesignated distress (Notfall ohne genaue Angabe der Art)
abandoning ship (das Schiff wird verlassen)
c ) Position (kann über angeschlossenes GPS-Gerät automatisch geschehen)
d ) Uhrzeit (kann über angeschlossenes GPS-Gerät automatisch geschehen)
e ) Betriebsart des nachfolgenden Notverkehrs
f ) Aussendungen des Anrufes
Nach Empfang eines DSC-Notalarms müssen alle Schiffe unverzüglich eine Hörwache auf Kanal 16 sicherstellen



Was ist eigentlich ... und was bedeutet ...?


Küstenfunkstelle
Eine Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes. Sie ist an Land installiert

Ortsfeste Funkstelle
Eine Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunk, Sie ist an Land installiert

Seefunkstelle
Eine Funkstelle des beweglichen Seefunkdienstes. Sie ist an Bord eines Schiffes montiert, das nicht ständig vor Anker liegt

Schiffsfunkstelle
Eine bewegliche Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks. Sie ist an Bord eines Schiffes montiert, das nicht ständig festgemacht hat

Simplex-Betrieb
Zwei Gesprächspartner sprechen abwechselnd auf einer Frequenz. Es wird in jeder Richtung abwechseln gesprochen oder empfangen

Duplex-Betrieb
Jeder Gesprächspartner kann gleichzeitig auf einer Frequenz senden und auf einer anderen empfangen. Es muss hierbei nicht am Handapparat umgeschaltet werden (Gegensprechen)

Semi-Duplex-Betrieb
Jeder Gesprächspartner sendet und empfängt auf einer Frequenz. Es muss jedoch am Handapparat nach Ende des Funkspruchs umgeschaltet werden. Ein abwechselndes Sprechen der beiden Gesprächspartner ist notwendig

ATIS – Automatic Transmitter Identification System.
Automatisches Senderidentifizierungssystem: Hat nichts mit DSC zu tun, ist für die Binnenschifffahrt vorgeschrieben. ATIS-Anlagen dürfen auch im Seefunk betrieben werden.

DSC – Digital Selectiv Call
Digitaler Selektivruf. Teilt sich in verschiedene Klassen auf. Während für die Berufsschiffe nur Klasse A zugelassen war, ist nun die Klasse B vorgesehen. Für die übrige Schifffahrt gelten die Klassen C, D und F. DSC-Anlagen dürfen im Schiffsfunk auf Binnengewässern nicht betrieben werden. Wer ein Gerät in beiden Bereichen betreiben will, muss eine umschaltbare Variante wählen. Klasse A. Gedoppelte Komplettanlage für die Berufsschifffahrt. Klasse D: Geräte können nur digital senden und nicht digital empfangen.

EPIRB – Emergency Position Indication Radio Beacon
Seenotfunkbaken, die mit eigener Stromversorgung über einen gewissen Zeitraum selbstständig über Satellit einen Alarm absetzen und so die Notposition kennzeichnen. Es gibt zwei Systeme: Während das ursprünglich russische COSPAS/SARSAT-System mit umlaufenden Satelliten die Position langwierig durch Dopplereffekt ermittelt, erkennt das INMARSAT-System die Position der Seenotbake sehr schnell durch eingebaute GPS-Empfänger. Die INMARSAT-Geräte sind daher größer und etwas unhandlicher.

GMDSS – Global Maritime Distress Safety System
Weltweites automatisches System zur Übermittlung von Seenotfalldaten, nautischen Nachrichten, Sturmwarnungen und Wetterberichten.

Fahrgebiet A1 – bis zu 30 bis 40 sm von der Küste. In diesem Bereich ist mindestens eine Küstenfunkstelle über UKW erreichbar.
Fahrtgebiet A2 – bis zu 170 bis 200 sm von der Küste. In diesem Bereich ist mindestens eine Küstenfunkstelle auf Grenzwelle erreichbar.
Fahrtgebiet A3 – weltweit ohne Polarregionen. Überdeckung durch INMARSAT-Satelliten ist gewährleistet.
Fahrtgebiet A4 – weltweit inklusive Polarregionen. Die weltweite Einführung erfolgte seit dem 1.2.1992.

INMARSAT – International Maritime Satellite Organisation
INMARSAT hat vier geostationäre Satelliten, zwei sind über dem Atlantik, einer ist über dem Pazifik und einer über dem Indischen Ozean stationiert.
MMSI – Maritime Mobil Service Identity
Alle Seefunkstellen, die am DSC teilnehmen, erhalten neunstellige Rufnummern zur einheitlichen Kennzeichnung. Werden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vergeben.

MSI – Maritime Safety Information
Warnnachrichten und Wetterberichte werden ab 1.2.1999 im Klartext nur noch auf acht festgelegten Frequenzen gesendet. Dabei werden Sendezeiten abgestimmt, damit es keine zeitlichen Überschneidungen gibt.

MRCC – Maritime Rescue Coordination Center
Rettungsleitstelle in Deutschland die DGzRS lautet „Bremen Rescue Radio“. Die DGzRS stellt auch bis auf weiteres die Hörwache auf Kanal 16 sicher.

Navtex – Navigational Warning by Telex
Informationen für die Sicherheit der Schifffahrt über Telex. Gehört zur GMDSS-Pflichtausstattung im Fahrtgebiet A1. Dient zum Empfang nautischer Nachrichten und Wettermeldungen. Die Sendestationen sind allerdings nicht zur Sendung von Wettermeldungen verpflichtet. Sendet weltweit auf drei Frequenzen.

SART – Search And Rescue Radar-Transponder
Dieses Gerät empfängt die Radarsignale eines anderen Schiffes in der Nähe und gibt die zur besseren Erkennung g verstärkt zurück.

Der UKW-Seefunk wurde für die Schifffahrt im Revier und im Küstenbereich eingerichtet. Not- und Anrufkanal ist der Kanal 16 (im DSC: Kanal 70).Küstenfunkstellen und Berufsschiffe hören 16 rund um die Uhr ab. Sportboote können ohne Abhörpflicht teilnehmen.

Drei Funker-Regeln sind einzuhalten:
Erst hören – dann senden
Keine Aussendungen ohne eigenen Stationsnamen
Keine unnötigen Aussendungen. Notmeldungen beginnen mit einem dreimaligen „Mayday“, Dringlichkeitsmeldungen mit „Pan Pan“. Das „Merkblatt Seefunk“ sollte an der Funkanlage griffbereit sein.

Zwei-Kanal-Überwachung
Über Kanal 16 sollte jeder Teilnehmer jederzeit erreichbar sein (=Anrufkanal, wenn der Arbeitskanal nicht bekannt ist), und man sollte so oft es geht in den Kanal hineinhören. Damit man auf 16 auch hörbereit ist, wenn das Gerät auf einen anderen (Arbeits-) Kanal geschaltet wurde, ist es mit einer Zweikanalüberwachung (Dualwatch) ausgestattet.

Kanäle
54 Kanäle sind für den Seefunk reserviert. Manche UKW-Anlagen haben mehr. Das sind in der Regel Privatkanäle, die in Deutschland jedoch nicht zugelassen sind. Ist ein Gerät mit einem automatischen Suchlauf ausgerüstet, „überspringt“ es diese Kanäle (Pflicht für ein zugelassenes Gerät).

Betriebsverfahren
UKW-Funksprechen funktioniert anders als Telefonieren. Das Betriebsverfahren Simplex benutzt einen Sprechkanal, der für Sprechen und Hören (im Handapparat) umgeschaltet werden muss. Semiduplex kommt dem Telefonieren schon näher. Hier übernimmt eine sogenannte Weiche das Umschalten, während Duplex mit zwei Kanälen (Sprech- und Hörkanal) arbeitet und echtes Telefonieren ist. Die vorgestellten UKW-Geräte können nur Simplex und/oder Semiduplex.

Bedienelemente
Ob Drehkopf oder Tasten, das ist eine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Wichtig für beide ist jedoch, dass man ein Gerät auch mit nassen und klammen Fingern bedienen kann.

Forciert wird der Verbleib des herkömmlichen UKW-Systems nicht allein von sogenannten armen Staaten, sondern auch von europäischen Ländern: Großbritannien zum Beispiel hat für seine Küsten das Seegebiet A1 einfach gestrichen. UKW-DSC ist hier folglich auch für Berufsschiffer nicht nötig, wer mit DSC arbeiten will, muss es auf Grenzwelle tun (Seegebiet A2). Einige Mittelmeerstaaten, die baltischen Staaten und Norwegen boykottieren UKW-DSC ebenfalls – ein Grund mehr für den Kanal 16? Wer dennoch für sein UKW-System den Digitalen Selektivruf favorisiert, kann das auch nicht-ausrüstungspflichtig tun. Allerdings ist eine zusätzliche Funklizenz nötig: das beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker I oder II. Das wiederum hält die meisten Sportbootfahrer von der Installation eines solchen Zusatzgerätes ab – mehr als die Kosten. Für den Sportschiffer kann die Empfehlung nur lauten, sich in jedem Fall mit UKW-Seefunk auszurüsten.

Wissenswertes
In allen Klassen kann durch einen zusätzlichen GPS-Empfänger die Position übergeben und mit dem Notruf abgesetzt werden. Anlagen mit ATIS senken auf den Binnenfunkkanälen 10 bis 15, 17, 73, und 77die Sendeleistung von 25 Watt auf 1 Watt ab. Nach dem Gespräch wird vorschriftsmäßig die ATIS-Kennung gesendet. In Deutschland zugelassene Geräte dürfen nur 55 Kanäle belegen. Es können trotzdem weitere Kanäle für den Einsatz im Ausland (zum Beispiel Kanal 31 in Holland) programmiert werden.

Mehr Komfort
Neben den Aspekten zur Sicherheit bietet DSC noch eine Erleichterung beider Telephonie. Es lassen sich jetzt Gespräche mit direkter Wahl ohne Vermittlung eines Operators in öffentliche Telefonnetze führen. Eine weitere wichtige Überlegung vor dem Kauf eines UKW-Funkgerätes ist sicherlich die Lage des Heimathafens. Sind Sie mit Ihrer Yacht auf einem Binnengewässer beheimatet und nur zum Urlaub an der Küste unterwegs? Dann sollten Sie sich die Anlagen ansehen, die zwischen Binnen- und Seefunk umschaltbar sind. ATIS-Anlagen zur Aussendung der Kennung auf Binnengewässern dürfen auch an der Küste betrieben werden, DSC-Anlagen aber nicht im Binnenfunk. Hier ist die Umschaltung zwischen den Systemen als Leistungsmerkmal notwendig. Allerdings ist dabei die Überlegung gestattet, ob nicht die Mehrkosten in ein Funktelefon besser investiert wären. Nutzen Sie das Funkgerät auf Ihrem Fluss nur zum Klönschnack, oder ist es Ihnen wichtig, den Schleusenwärter auf dem Weg nach Haus per Funk ansprechen zu können?



Wichtige Abkürzungen

AAIC Accounting Authority Identification Code (Abrechnungscode)
ATIS Automatic Transmitter Identification System (automatisches Senderidentifizierungssystem)
BAPT Bundesamt für Post und Telekommunikation (jetzt Reg TP = Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)
DSC Digital Selective Calling (digitaler Selektivanruf)
EPIRB Emergency Position Indicating Radio Beacon (Seenotfunkbake zur Kennzeichnung einer Notposition)
GMDSS Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem)
IMO International Maritime Organisation
MIB Melde- und Informationssystem Binnenschiffahrt
MMSI Maritime Mobile Service Identity (Seefunkstellen- bzw. Küstenfunkstellenrufnummer)
MSI Maritime Safety Information (Mitteilungen für die Sicherheit der Schiffahrt)
MID Maritime Identification Digits (Landerkennzahl)
NAVAREA Festgelegte Vorhersage- und Warngebiete der Weltmeere
NAVTEX Navigational Warnings by Telex (Informationen für die Sicherheit der Schiffahrt über Telex, 518 kHz)
NIF Nautischer Informationsfunk
Polling Datenabfrage, z. B. Position
RCC Rescue Coordination Centre (Rettungsleitstelle)
SAR Search and Rescue (Suche und Rettung)
SART Search and Rescue Radartransponder (Radartransponder zur Ortung von Schiffen in Not)
SOLAS International Convention for the Safety of Life at Sea (internationales Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See)



Informationsmaterial und noch detailliertere Auskünfte erhalten Sie über :

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: http://www.bundesnetzagentur.de



Notruf digital


Seit dem 1. Februar 1999 ist die Berufsschifffahrt verpflichtet, eine DSC-taugliche Funkanlage an Bord zu haben. Die Sportschifffahrt ist nicht ausrüstungspflichtig, allerdings wird die Installation neuer Geräte empfohlen.
Wer als Sportschiffer dieser Empfehlung folgen will, findet inzwischen eine gute Gelegenheit, sich umzusehen und beraten zu lassen. Haben Sie ein UKW-Seefunkgerät mit herkömmlicher Technik an Bord, dann sollten Sie wissen, dass die Hörwache auf Kanal 16 im UKW-Bereich an der deutschen Küste von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (DGzRS) übernommen wurde. Es ist noch offen, für welchen Zeitraum. Andere europäische Länder wollen diesem Beispiel folgen, um die Sportschifffahrt nicht ungeschützt zu lassen. Wer heute auf eine DSC-UKW-Seefunkanlage umrüsten will, sollte sich darüber klar sein, dass er eine verbesserte Sicherheit nur im Fahrgebiet A 1, das heißt im Küstenbereich erhält. Bei Törns bis zu einer Entfernung von circa 200 Seemeilen von den Küsten entfernt wird zusätzlich eine DSC-fähige Grenzwellenanlage notwendig. Blauwassersegler, die auf den Ozeanen Notmeldungen mit Positionsangabe senden wollen, müssen zwangsläufig auf INMARSAT-Technologie umrüsten.



Wichtige Anschriften


Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg:
(BNetzA) ehemals RegTP, Sachsenstr. 12-14, 20097 Hamburg, Tel. 040-23655-0, Fax 040-23655-182



DSC-Klassen für den Soprtbereich

Klasse D
Diese Geräte haben einen zweiten Empfänger, um automatisch Kanal 70 zu empfangen, wenn auf einen anderen Kanal geschaltet ist. Es werden alle DSC-Leistungsmerkmale genutzt. Eine Doppelung solcher Geräte ergibt eine Anlage für die Klasse A, wie sie für die Berufsschifffahrt vorgeschrieben ist.



Anforderungen an ein UKW-Gerät


Der Seefunkverkehr läuft nach strengen Regeln ab. Entsprechend müssen die Empfänger ausgerüstet sein. In Deutschland zugelassene Anlagen erfüllen diese Forderungen. Geräte ohne Zulassung sollten dann auch gar nicht erst an Bord kommen.

Leistung
Ein UKW-Gerät darf nur eine bestimmte Leistung abstrahlen: 1 Watt sind für den Nahbereich zugelassen, 25 Watt für größere Entfernungen. Auch wenn mancher Stegnachbar meint, sein höherbepowertes (illegales) US-Gerät hätte eine bessere Reichweite, glauben Sie das nicht. Ultrakurzwellen breiten sich quasiotisch aus und reichen gerade bis kurz hinter den Horizont (zirka 30 Seemeilen). UKW-Reichweite hängt nun mal in erster Linie von der Antennenhöhe ab.


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
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