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Bayern Bad Aibling: Digitalfunk: Weiter hoffen auf Förderung

Bayern Bad Aibling: Digitalfunk: Weiter hoffen auf Förderung

#1 von Detlef Wipperfürth , 07.02.2018 19:47

07.02.2018 Bayern Bad Aibling: Digitalfunk: Weiter hoffen auf Förderung



Schon lange schwelt ein Konflikt zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Feldkirchen-Westerham wegen der Einführung des Digitalfunks. Nun hat das Verwaltungsgericht München geurteilt, dass die Gemeinde keinen Zuschuss für die nötigen Endgeräte erhält. Denn sie habe Voraussetzungen der Förderrichtlinie nicht erfüllt. Die Kommune wird dagegen Rechtsmittel einlegen.

Feldkirchen-Westerham– Streitthema sind die Endgeräte für den digitalen BOS-Funk. Diesen nutzen in der westlichsten Kommune des Landkreises Rosenheim unter anderem Feuerwehren und die First Responder. Von den Gesamtkosten von rund 87 000 Euro wären 37 112 Euro förderfähig. Allerdings hatte die Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Antrag der Kommune im Januar 2016 abgelehnt (wir berichteten).

Begründung: Feldkirchen-Westerham habe keinen Standort für einen Funkmasten bereitgestellt und die staatlichen Stellen bei der Suche nach einem alternativen Standpunkt nicht aktiv unterstützt. Gegen diese Entscheidung hatte die Gemeinde im Sommer 2016 Klage eingereicht.

Über den aktuellen Stand des Verfahrens informierte Kämmerer Dieter Kannengießer die Mitglieder des Gemeinderats in der jüngsten Sitzung. Außerdem legte er seine Einschätzung des Urteils sowie diejenige der Traunsteiner Rechtsanwältin der Kommune dar. Ein wichtiger Punkt sei, dass man eine Förderrichtlinie nicht wie etwa ein Gesetz auslegen könne, erklärte er Hintergründe des Prozesses. Es gehe ausschließlich darum, ob eine Kommune alle Anforderungen der Regierung erfüllt habe – in diesem Fall hätte sie einen Anspruch auf die Förderung.
„Gemeinderat konnte dem nicht zustimmen“

Derzeit werden die Rettungskräfte in Feldkirchen-Westerham von zwei Masten bei Waith (Gemeinde Bruckmühl) und Naring (Gemeinde Weyarn) mit Funknetz versorgt. Der Gemeinderat hatte vor rund vier Jahren mögliche Positionen auf dem Gebiet der Kommune abgelehnt, darunter in Schöffleiten bei Vagen. „Dem konnte der Gemeinderat nicht zustimmen. Wenn 1000 Unterschriften von Vagenern dagegen eingehen, sagt keiner ja“, blickt Kannengießer zurück.

Die Voraussetzung, einen Standort bereitzustellen, könne nicht maßgeblich für die Förderung sein, findet er darüber hinaus. Alle anderen Bedingungen habe die Gemeinde erfüllt. „Das ist Erpressung – und das habe ich der Richterin am Bayerischen Verwaltungsgericht auch gesagt.“ Diese habe die Zuschüsse dagegen als freiwillige Leistung des Freistaats angesehen.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat in der Sitzung dafür aus, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Klage einzulegen. Auf Feldkirchen-Westerham kommt laut dem Kämmerer eine Eigenbeteiligung von 250 Euro zu, den Rest übernehme die Rechtsschutzversicherung. Wann eine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.

Das Gremium kommt mit seiner Vorgehensweise einer Empfehlung der Rechtsanwältin nach. Diese argumentiert, dass das Münchener Gericht nicht geprüft habe, ob andere Gemeinden Förderung erhalten hätten, obwohl sie ebenfalls keine Masten in ihrem Gebiet hätten. In diesem Fall würde der Grundsatz der Gleichbehandlung greifen und Feldkirchen-Westerham dürfte doch auf Unterstützung hoffen. „Das ist ein Präzedenzfall für andere Kommunen“, so Kannengießer.

Quelle: https://www.ovb-online.de/…/digitalfunk-weiter-hoffen-foerd…


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