Berlin: Lückenhafter Polizeifunk:
Damit Berlins Polizei funken kann: Hauseigentümer müssen Digitalanlagen einbauen
Der Senat bereitet eine Gesetzänderung vor. Es drohen Kosten von mehreren hunderttausend Euro.
Für Polizisten war die Lage brandgefährlich. War es ein Amoklauf? Gerade hatte im Benjamin-Franklin-Klinikum ein Patient einen Arzt erschossen. Danach versteckte sich der Täter irgendwo im Haus. Ein Großaufgebot von Polizisten rückte an, SEK-Beamte durchsuchten jeden Raum des riesigen und verwinkelten Gebäudes. Dabei waren die Polizisten auf sich allein gestellt, denn ihre Funkgeräte funktionierten nicht. Hinter jeder Ecke konnte der Schütze lauern. Nach einer Stunde fanden sie den Täter. Er hatte sich erschossen.
Das passierte im Sommer 2016. Diese und ähnliche Situationen erschweren Polizisten und auch Feuerwehrleuten immer wieder ihre Einsätze und bringen sie mitunter in Gefahr, wenn Stahlbeton und metallbedampfte Verglasung die Funkwellen abschirmen. Deshalb will das Land Berlin nun Eigentümer von Gebäuden verpflichten, Übertragungsanlagen für den Objektfunk zu installieren. „Wir wollen dafür das Feuerwehrgesetz ändern“, sagte Kerstin Alms der Berliner Zeitung. Die Referatsleiterin ist in der Senatsinnenverwaltung zuständig für den Digitalen Behördenfunk.
Der Gesetzestext werde derzeit in der Innenverwaltung erstellt und abgestimmt, sagt sie. Danach muss der Senat die Änderung beschließen. Schließlich wird er ins Abgeordnetenhaus eingebracht. „Ich hoffe, dass wir das im Laufe dieses Jahres hinbekommen“, so Alms.
ETWA 500 ÄLTERE GEBÄUDE HABEN KEINE OBJEKTFUNKANLAGEN
Die sogenannte Freifeldversorgung mit Digitalfunk funktioniert bereits. Seit Jahren funken Polizisten, Feuerwehrleute und Hilfsorganisationen digital. Zudem sind mehr als 300 öffentliche und private Gebäude in Berlin bereits mit Antennen ausgestattet, die den Behördenfunk von draußen in die Räume holen und verstärken. Darunter sind der Bundestag und das Olympiastadion. Bei ausgewählten Neubauten sind Übertragungsanlagen für Objektfunk ohnehin vorgesehen. Bevor ein öffentliches oder privates Gebäude dann von der Baubehörde abgenommen werden kann, muss die Landesstelle Digitalfunk überprüfen, ob es eine vollständige digitale Funkversorgung im Haus durch installierte Digitalfunk-Einrichtungen gibt.
Das Problem sind aber ältere Bauten, in denen sich viele Menschen aufhalten – Einkaufszenten, Sportstätten, Hotels, Kliniken und andere komplex gebaute Häuser. Die Verwaltung hat etwa 500 Objekte ausgemacht, in denen es keine oder noch Analogfunk-Anlagen gibt. Auch öffentliche Gebäude des Landes, der Bezirksämter oder des Bundes sind darunter.
Objektfunkanlagen sind teuer. Für ein mittelgroßes Einkaufzentrum können, grob geschätzt, etwa 150.000 Euro fällig werden und für ein großes etwa 250.000 Euro. Die Eigentümer müssen diese Kosten selber tragen.
WENN DAS GESETZ DA IST, KOMMT DIE BEHÖRDE ZUM MESSEN
Kommt die Gesetzesänderung, dann heißt das noch nicht automatisch, dass ein Eigentümer eine Anlage einbauen muss. „Wir würden uns das Gebäude immer konkret anschauen und erst messen, ob dort wirklich Objektfunk benötigt wird“, sagt Kerstin Alms. „Sollten wir feststellen, dass die Versorgung im Haus nicht ausreicht, würden wir auf den Eigentümer zugehen.“
Bis dahin hatten BVG-Mitarbeiter und Polizisten auf getrennten Netzen gefunkt. Deshalb musste die Polizei den Digitalfunk der BVG benutzen, wobei nicht alle Handfunkgeräte für das BVG-Netz freigeschaltet waren. Eine Kommunikation mit Funkwagen oben auf der Straße war dann ebenfalls nicht möglich.
Seit Jahren gibt es in der Bundesrepublik ein digitales Funknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das weiter ausgebaut wird. 2012 funkte die Hamburger Polizei als erste Landespolizei flächendeckend digital. Zuständig für den Aufbau des Netzes ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit Sitz in Berlin. An das BOS-Netz angeschlossen sind die Einsatzkräfte der Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weiterer Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen. Weil der Funkverkehr verschlüsselt ist, gilt er als abhörsicher. Zudem können mit den Geräten Daten übertragen werden – allerdings nur spärlich. Bis 2030 soll die Bandbreite der Geräte
Quelle: http://berliner-zeitung.de/.../damit-berlins-polizei...