Ich such mithilfe Standorte für Digitalefunkmasten
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. Lizenzklasse K

Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. Lizenzklasse K

#1 von Detlef Wipperfürth , 09.09.2009 12:27

Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. Seite 1
opera:22 30.08.2009 20:32:10
ENTRY-LEVEL-LICENCE: NACHGEHAKT
(rps) Auf der diesjährigen HAMRADIO-Messe in Friedrichshafen amBodensee gab es
unter anderemeine viel beachtete Diskussionsveranstaltung zum Thema "Entry Level
Licence" – oder "Lizenzklasse K", wie sie ein anderer Verein ziemlich abwertend und
unpassend bezeichnet. Offenbar führt die – öffentliche wie vereinsinterne –
Berichterstattung darüber mittlerweile zu Missverständnissen, was zum Beispiel die
Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu einer dritten
Amateurfunkklasse in Deutschland anbelangt. Wir haben für Sie recherchiert.
Zunächst einmal gibt es hier und heute überhaupt keine offizielle Position – weder des
Ministeriums, noch der Bundesnetzagentur. Was in Friedrichshafen ablief, das war eine
persönliche und unverbindliche Diskussion, und zwar ohne Protokoll oder gar Beschlüsse.
So hat denn auch der Vertreter des BMWi keineswegs gesagt, man sähe eine K-Klasse
lieber nicht. Und er hat schon einmal überhaupt keinen "erklärten Willen" mit diesem
Tenor geäußert, wie dies der Vorstand eines anderen Amateurfunkvereins letzte Woche in
einemRundschreiben vermitteln wollte – umsich dann prompt gegen die neue Klasse
auszusprechen, die man nun ja nicht mehr durchsetzen könne: beste Dialektik im
klassischen politischen Sinne also.
Nach unseren Informationen ist das zuständige Bundesministerium vollkommen offen,
was die Entry-Level-Licence betrifft. Von sich aus möchte man allerdings nicht die
Initiative ergreifen; für weitere Schritte wartet man vielmehr darauf, dass die
Interessenvertretungen der Funkamateure eine deutliche Mehrheit ihrer Mitglieder für
eine dritte Klasse signalisieren. Die AGZ e.V. hat dies bereits vor einigen Monaten getan.
ZUMSCHLECHTEN SCHLUSS: SCHWARZFUNK
(rps) Das Amateurfunkrufzeichen DO1MMist von der Bundesnetzagentur zurzeit
niemandemzugeteilt. Dennoch hört man es ziemlich oft – meistens auf Achtzigmeter und
dies seit einigen Monaten. In diversen Diskussionsforen tobt eine heftige Diskussion
darüber, warumdie hier zuständige Aufsichtsbehörde diesemTreiben in der Nähe von
Hannover bislang kein Ende bereitet hat. Auch hier haben wir für Sie recherchiert.
Der Bundesnetzagentur ist der Fall seit einiger Zeit bekannt. Zweckdienliche Ermittlungen
zur Aufklärung der Angelegenheit wurden unterdessen durchgeführt. Wie schon an
anderer Stelle imInternet berichtet, sind die Bemühungen der Behörde, bei dem
zuständigen Amtsgericht einen Beschluss zur Durchführung einer Hausdurchsuchung zu
erwirken, bislang fehlgeschlagen. Der Richter ist der Meinung, dass Funken ohne
Genehmigung nicht schwerwiegend genug ist, um die grundgesetzlich garantierte
Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben. Dagegen hat die Bundesnetzagentur
Rechtsmittel eingelegt, über die bis heute allerdings noch nicht entschieden wurde.
Wir weisen zum Schluss darauf hin, dass Funkamateure gemäß den Bestimmungen des
Amateurfunkgesetzes nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln dürfen.
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V. Seite 2
opera:22 30.08.2009 20:32:10
Ein Kontakt mit einer Person bzw. mit einer Funkstelle, die das nicht zugeteilte
Rufzeichen DO1MM benutzt, scheidet somit aus und stellt seinerseits einen
Rechtsverstoß dar.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ


DWHOSZ
http://www.funkfrequenzen01.de/

 
Detlef Wipperfürth
super Profi
Beiträge: 2.701
Punkte: 108.372
Registriert am: 29.09.2007


   

Punktsieg für PLC-Betreiber in Mannheim
Neues 70cm Relais in Salzgitter Lebenstedt 438,787,5 MHz

Xobor Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor
Datenschutz