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CB-Verein schickt Beschwerdebrief an den Wirtschaftsminister

#1 von Detlef Wipperfürth , 20.10.2011 18:37

CB-Verein schickt Beschwerdebrief an den Wirtschaftsminister

Der Vorsitzende des "CB-Vereins Mangfalltal e.V.", Franz Hornauer, hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, am 7.10.2011 einen "Forderungs/Beschwerdebrief" übersandt. Hornauer fordert darin den Minister auf, "Regulierungsmängel" abzustellen und die - wie er meint - "Bürgerkriminalisierung durch die BNetzA" zu beenden.

Unter anderem fordert Franz Hornauer eine Anhebung der Strahlungsleistungsgrenze von 10 Watt EIRP, ab der für ortsfeste Funkanlagen eine Standortbescheinigung erforderlich ist. Nach Ansicht Hornauers ist dieser Wert seinerzeit "aus reiner politischer Willkür" festgelegt worden angesichts der damals verwendeten störungsempfindlichen Herzschrittmacher. Hornauer fordert den Minister auf, dieser solle den Grenzwert für Standortbescheinigungen von 10 Watt EIRP auf 100 Watt ERP heraufsetzen.

Außerdem fordert Franz Hornauer, der Minister solle die ihm unterstellte Bundesnetzagentur anweisen, in allen den CB-Funk betreffenden Regelwerken als zulässige Strahlungsleistung den Wert von 100 Watt ERP (statt bisher 4 Watt ERP) einzusetzen, um - wie Hornauer meint - "auch beliebige Antennen (...) legal weiterhin verwenden zu dürfen" und damit den "Bestandsschutz" für die CB-Funker zu wahren. Am besten aber solle generell "nur die der Antenne an ihrem Speisepunkt maximal zuzuführende Leistung definiert werden".

Franz Hornauer missfällt auch, dass Funkamateure für ihre Anlage i.d.R. nur eine kostenlose Selbsterklärung anfertigen müssen, während die Betreiber anderer Funkanlagen, auch wenn diese Fachleute mit entsprechender Ausbildung sind, eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur benötigen. Hornauer sieht darin einen Verstoß gegen das im Grundgesetz festgelegte Gleichbehandlungsgebot. Er fordert, dass die Bundesnetzagentur künftig keine Standortbescheinigungen mehr ausstellen soll. Die Behörde soll sich vielmehr darauf beschränken, die vom Antennenerrichter selbst zu erstellenden Standortbescheinigungen stichprobenartig zu überprüfen.

Franz Hornauer hat den vollständigen Wortlaut seines Briefes im Internet unter www.funktechnik-hornauer.de/cbvm/cbvm-bmwi-erp.html veröffentlicht. Die Antwort des Ministeriums will er dort ebenfalls veröffentlichen.


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