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BW: Stuttgart: Die Sünden der Landesverwaltung Digitalefunk -Teure Fehlplanungen

BW: Stuttgart: Die Sünden der Landesverwaltung Digitalefunk -Teure Fehlplanungen

#1 von Detlef Wipperfürth , 09.07.2013 17:54

Die Sünden der Landesverwaltung

Polizeiorchester, Digitalfunk, Gefängnisse – der Rechnungshof sieht Verschwendung im Haushalt / Mehr Geld für Brücken.

STUTTGART. Teure Fehlplanungen, unnötige Extras und überhöhte Kosten: Der Landesrechnungshof sieht in der Landesverwaltung noch viel Verbesserungs- und Sparmöglichkeiten. Er mahnt aber auch manche Mehrausgabe an. Die Denkschrift 2013 enthält 22 Einzelprüfungen. Eine Auswahl.
Landespolizeiorchester: Das professionelle Blasorchester, so sein offizieller Auftrag, soll Imagewerbung für die Polizei machen. Tatsächlich seien die 36 Profimusiker nicht ausgelastet, monieren die Prüfer. Konzerte seien selten, die Konzerte mit polizeilichem Bezug noch seltener. Ohnehin, findet der Rechnungshof, sei professionelles Musizieren weder Aufgabe der Polizei noch für deren Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Er fordert, das Orchester aufzulösen und die entsprechenden Stellen zu streichen. So könnten jährlich zwei Millionen Euro gespart werden. Das Innenministerium reagierte zurückhaltend: Über die Zukunft des Orchesters werde der Landtag beraten.

Digitalfunk: Mit Kosten von 400 Millionen Euro war der Aufbau eines Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz: BOS, einst veranschlagt worden. Tatsächlich kostet das Projekt das Land bis 2021 mindestens 637 Millionen Euro. Nach 2022 blühen dem Landesetat zudem Folgekosten von im Schnitt 50 Millionen Euro jährlich. Die Prüfer werfen dem Innenministerium vor, die ursprünglich veranschlagten Kosten "kleingerechnet" zu haben. Spätestens 2008 habe das Haus die Kostenentwicklung richtig einschätzen können. Erst für den Haushalt 2012 seien die Zahlen aber der Realität angepasst worden. Die Vorwürfe betreffen die Amtszeit des früheren CDU-Innenministers Heribert Rech. Sein Nachfolger Reinhold Gall (SPD) hält die Rechnungshofkritik aber für nicht gerechtfertigt.

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Justiz: Bei der Justizvollzugsanstalt Offenburg kriegen sowohl die frühere CDU/FDP-Regierung als auch die grün-rote Koalition ihr Fett weg. Die noch von Schwarz-Gelb beschlossene und als Sparmaßnahme verkaufte Teilprivatisierung des Betriebs habe bisher im Vergleich zu einem staatlichen Betrieb zu Mehrkosten von 500 000 Euro geführt, monieren die Karlsruher Finanzexperten. Die von der jetzigen Landesregierung 2012 beschlossene Vertragskündigung sei daher wirtschaftlich sinnvoll. "Nicht zielführend" sei dagegen, bei der Übernahme in einen staatlichen Betrieb 37 zusätzliche Stellen zu schaffen. Aufgrund rückläufiger Gefangenenzahlen könne auf neues Personal verzichtet werden. Das Justizministerium sieht das anders.

Brücken: Höhere Ausgaben fordert der Rechnungshof ausnahmsweise für die Brücken an Landesstraßen. Diese seien die "Schwachstellen des Straßennetzes", kritisieren die Prüfer. Wegen zu starker Beanspruchung durch den Schwerlastverkehr seien sie bereits jetzt nur eingeschränkt nutzbar. Es drohten Vollsperrungen, warnt die Denkschrift. Die Prüfbehörde fordert, dem Brückenerhalt Vorrang gegenüber dem sonstigen Straßenerhalt einzuräumen und die Mittel auf mindestens 20 Millionen Euro zu verdoppeln. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) begrüßte die "dringliche Mahnung", forderte aber gleich 40 Millionen Euro pro Jahr für den Brückenerhalt ein.

Hochschulen: Äußerst kritisch sehen die Kontrolleure die Beteiligung der baden-württembergischen Hochschulen an mehr als 60 Unternehmen. Diese Beteiligungen würden häufig nicht mit der gebotenen Professionalität verwaltet, heißt es im Prüfbericht. Durch teils rechtswidriges, teils unwirtschaftliches Handeln seien Defizite verursacht worden, die die Hochschulen aus Mitteln des Landes decken müssen. So liege das vereinbarte Vergütungsniveau in extra geschaffenen Gesellschaften in aller Regel höher als an der Hochschule selbst –, "ohne dass dies durch höhere Leistungen gerechtfertigt wäre". An einer Universität hätten die Geschäftsführer einer Gesellschaft ihre Vergütungen jedes Jahr erhöht, ohne dass die Universitätsleitung dies überhaupt hinterfragt habe. Der Rechnungshof empfiehlt den Hochschulen daher grundsätzlich, sich mit Beteiligungen zurückzuhalten. Das Wissenschaftsministerium teilt die Auffassung im Wesentlichen.

Unikliniken: Erneuert hat der Rechnungshof auch seine Kritik an der Übertragung der Bauherrenfunktion an Universitätskliniken. Beim Neubau der Chirurgie und Dermatologie in Ulm habe die Uniklinik als Bauherrin den Kosten- und Zeitrahmen der Maßnahme "nur durch Qualitätseinbußen" einhalten können.

Quelle:http://www.badische-zeitung.de/suedwest-...--73427397.html


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Detlef Wipperfürth
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