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TETRA-Digitalfunk: "Hörbarmachen" leicht(er) gemacht...

TETRA-Digitalfunk: "Hörbarmachen" leicht(er) gemacht...

#1 von Detlef Wipperfürth , 22.06.2011 21:57

TETRA-Digitalfunk: "Hörbarmachen" leicht(er) gemacht...

Der Programmierer Harald Welte hat auf der Berliner Hackerkonferenz "ph-neutral" im Mai dieses Jahres eine Software namens "Osmocom TETRA" vorgestellt, mit der es möglich ist, nicht verschlüsselte TETRA-Aussendungen zu rekonstruieren und damit wieder "hörbar" zu machen. Dies berichten die Online-Dienste "heise Security", "golem.de" und "rettungsdienst.de".

Auf TETRA-Basis arbeiten sowohl der neue, im Aufbau begriffene digitalen BOS-Funk als auch viele Betriebsfunk-Systeme von Verkehrsbetrieben, Stadtwerken und Privatfirmen. Während im BOS-Funk-Bereich die TETRA-Aussendungen in der Regel zusätzlich verschlüsselt sind und eine Authentifizierung erforderlich ist, verzichten Betriebsfunk-Anwender aus Kostengründen häufig auf diese Sicherheitsmerkmale.

Die von Harald Welte vorgestellte Software ist "Open Source" und damit quelloffen und für jedermann zugänglich. Ein "Mithören" von TETRA-Aussendungen in Echtzeit damit zwar nicht möglich; zusammen mit geeigneter Hardware können jedoch einzelne Gespräche aus einem aufgezeichneten TETRA-Datenstrom extrahiert und hörbar gemacht werden. Dem Bericht auf "heise Security" zufolge nutzen bereits Technikfreaks in Berlin dieses Verfahren, um den Funkverkehr von Zugführern der Berliner U-Bahn mit ihrer Leitstelle zu rekonstruieren.

Das in Deutschland geltende "Abhörverbot" besagt, dass mit einer Funkanlage nur solche Nachrichten abgehört werden dürfen, die "für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure (...), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis" bestimmt sind. Der Inhalt anderer Nachrichten sowie "die Tatsache ihres Empfangs dürfen (...) anderen nicht mitgeteilt werden" (§ 89 TKG). Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar und können "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden (§ 148 TKG).

Entscheidungen von Gerichten, bei denen es die Aufzeichnung und nachträgliche "Hörbarmachung" von nicht verschlüsselten TETRA-Aussendungen ging, sind uns nicht bekannt.


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Detlef Wipperfürth
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