Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
Das Europäische Parlament macht Druck: Ab Anfang 2015 sollen neue Pkw verbindlich mit dem Funk-Notrufsystem "eCall" ausgerüstet werden. Eine entsprechende Entschließung hat das Parlament am 3. Juli 2012 in Straßburg verabschiedet.
Vorausgegangen waren jahrelange, wenig erfolgreiche Bemühungen, "eCall" auf freiwilliger Basis einzuführen. Im September 2011 legte die EU-Kommission schließlich eine Empfehlung vor, die eine Einführung von "eCall" bis zum Jahre 2015 vorsah. Die Reaktion war verhalten - nur 18 Mitgliedstaaten reagierten bisher auf diese Empfehlung. Um das Projekt voranzutreiben, hat das EU-Parlament jetzt die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber erneut aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlung bis zum Jahre 2015 umgesetzt wird. Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, um die Einführung von "eCall" in den EU-Mitgliedsländern bis zum Jahre 2015 sicherzustellen.
"eCall" ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall manuell oder durch Sensoren (z.B. die Sensoren des Airbags) aktiviert wird und eine Verbindung zur Notrufzentrale über die Notrufnummer 112 aufbaut. Dabei übermittelt das System automatisch die Position des Fahrzeugs sowie weitere Daten wie Unfallzeitpunkt, Fahrzeugidentifikation, Fahrtrichtung und Motorart an die Notrufzentrale. Außerdem wird eine Sprachverbindung aufgebaut.
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments könnten durch die EU-weite Einführung von "eCall" rund 2500 Leben gerettet und die Verletzungsfolgen um 10 bis 15 Prozent gemindert werden. Bislang seien nur 0,4 Prozent der Fahrzeuge in Europa mit eCall ausgestattet.
Der Gedanke eines Kfz-Notrufsystems ist nicht neu. Bereits im Jahre 1982 hatte die damalige "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) ein sog. "Auto-Notruf-System" getestet. Die bundesweite Einführung dieses Systems scheiterte nicht zuletzt an den enormen Kosten: Weil es damals noch keine für die Notruf-Übermittlung geeigneten Mobilfunknetze gab, hätte für das Notruf-System eine eigene bundesweite Funk-Infrastruktur aufgebaut werden müssen. Dies hätte Schätzungen zufolge rd. eine Milliarde D-Mark gekostet.
Eine kostengünstigere Lösung auf Basis des CB-Funks stellte im Jahre 1995 der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vor. Nach den Vorstellungen des DAKfCBNF sollten die damals neuen 80-Kanal-CB-Funkgeräte mit einem "Notrufgeber" und einem entsprechenden Auswerter ausgestattet werden. Der Notrufverkehr sollte teilautomatisiert auf der Frequenz 26,955 MHz (CB-Kanal 80) abgewickelt werden. Nach dem Drücken der Mikrofontaste sollte automatisch das Notrufsignal und das Rufzeichen ausgesendet werden. Anschließend sollte neun Minuten lang die Möglichkeit bestehen, Meldungen und Rückfragen zum Notruf in Sprache abzuwickeln. Um Missbrauch auszuschließen, war vorgesehen, die Identifizierung mit Hilfe einer Chipkarte vorzunehmen. Auch die Aussendung der Positionsdaten (z.B. mit Hilfe des damals noch in den Kinderschuhen steckenden GPS) war vorgesehen.
Das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation lehnte ein derartiges, in die CB-Funkgeräte integriertes Notrufsystem ab. Das Ministerium war der Auffassung, dass ein solches System zu kompliziert sei, zu einer Verteuerung der Geräte führen würde und "nicht dem Interesse der Hauptnutzergruppe" entspräche. Außerdem würde dadurch die "angestrebte europäische Harmonisierung erschwert" werden. Das Ministerium schlug vor, eine Notrufalarmierung mit Hilfe von Zusatzgeräten vorzunehmen, die nicht zulassungspflichtig seien. Die damals in der "Gesellschaft Deutscher CB-Funk-Hersteller" (GDCH) zusammengeschlossenen CB-Hersteller sagten die Entwicklung solcher Zusatzgeräte zu; realisiert wurden solche Geräte jedoch nie.